Schweizerische Ausgleichskasse
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Als Thema- BGE 116 V 2801.03.1990Art. 4 BV , Art. 86 Abs. 2 IVG , Art. 73bis IVV , Art. 4, 29, 30, 54 und 58 VwVG: Anhörung des Versicherten durch die Invalidenversicherungs-Kommission vor Verfügungserlass. Art. 73bis Abs. 3 lit. b IVV , wonach beim Versicherten, der im Ausland ausserhalb des Grenzbereichs wohn
- BGE 113 V 23728.09.1987Art. 58 VwVG . - Die gemäss dieser Bestimmung pendente lite erlassene Verfügung beendet den Streit nur insoweit, als sie dem Begehren des Beschwerdeführers entspricht. Soweit in dieser neuen Verfügung Streitfragen ungelöst bleiben, besteht der Streit über die nichterfüllten Begeh
- BGE 113 V 1325.03.1987Art. 46 Abs. 1 AHVG , Art. 7 Abs. 2 des schweizerisch-spanischen Abkommens über Soziale Sicherheit vom 13. Oktober 1969: Einmalige Abfindung und Verwirkung. Muss die Rente in der Form einer einmaligen Abfindung ausgerichtet werden, so verliert der Berechtigte nicht den Anspruch
- BGE 112 V 14524.09.1986Art. 9 Abs. 4 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Spanien über Soziale Sicherheit vom 13. Oktober 1969. Wenn eine schweizerische Alters- oder Hinterlassenenrente eine aufgrund des Art. 9 Abs. 3 des obenerwähnten Abkommens berechnete Rente der Invalide
- BGE 111 V 21902.07.1985Art. 41 IVG , Art. 88bis Abs. 2 lit. a IVV . - Die Ausgleichskasse kann - abgesehen von den Fällen der Meldepflichtverletzung - die Ausrichtung der Versicherungsleistung einstellen, wenn sie im Revisionsverfahren die Dokumente nicht erhält, deren Auflage sie innert einer bestimmt
- BGE 110 V 6525.05.1984Art. 2 Abs. 1 AHVG , Art. 1 und 3 VFV . Art. 1 und 3 VFV sind gesetzwidrig, soweit damit die Möglichkeit, der freiwilligen Versicherung für Auslandschweizer beizutreten, vom Eintrag in der Konsularmatrikel (Matrikelregister) abhängig gemacht wird.
- BGE 110 V 4810.01.1984Anfechtungsgegenstand und Streitgegenstand. - Verfügung als Anfechtungsgegenstand und damit Sachurteilsvoraussetzung des nachfolgenden Beschwerdeverfahrens; Voraussetzungen der Ausdehnung des Beschwerdeverfahrens auf eine ausserhalb der Verwaltungsverfügung liegende Frage (Erw. 3
- BGE 109 V 17615.09.1983Art. 8 lit. b des schweizerisch-italienischen Abkommens über Soziale Sicherheit, Ziff. 2 des Schlussprotokolls zur Zusatzvereinbarung zum Abkommen (in Kraft getreten am 1. Juli 1973). Italienische Staatsangehörige gelten als Angehörige der italienischen Versicherung im Sinne von
- BGE 109 V 6530.08.1983Art. 2 Abs. 4 AHVG , Art. 10 Abs. 1 und 2 VFV . Für Ehefrauen, die unmittelbar vor der Eheschliessung mit einem nicht freiwillig versicherten Auslandschweizer freiwillig oder obligatorisch versichert waren und die nach der Eheschliessung weiterhin ausschliesslich für einen schwei
- BGE 108 V 22901.12.1982Art. 71 Abs. 1, 72 Abs. 3 IVV, Art. 13 Abs. 2 VwVG . Unterlassen die Parteien in einem Verfahren, das sie durch eigenes Begehren einleiten oder in dem sie selbständige Begehren stellen können, die notwendige und zumutbare Mitwirkung, so können die kantonalen Ausgleichskassen und
- BGE 108 V 23230.11.1982Art. 91 Abs. 1 IVV . Das zivilrechtliche Formerfordernis, wonach die Unterschrift am Ende der Urkunde stehen soll, ist für Rentenverfügungen der Invalidenversicherung nicht Gültigkeitsvoraussetzung. Der anlässlich einer revisionsweisen Rentenaufhebung erfolgte Entzug der aufschie
- BGE 108 V 6514.05.1982Art. 1 und 6 Abs. 1 IVG , Art. 8 lit. b des schweizerisch-italienischen Abkommens über Soziale Sicherheit, Art. 1 des Zusatzprotokolls zur schweizerisch-italienischen Zusatzvereinbarung vom 4. Juli 1969 (in Kraft seit 25. Februar 1974). - Der Erwerb des Anspruchs auf eine italie
- BGE 108 V 1304.03.1982Verzugszinsen. Im Bereich der Sozialversicherung werden grundsätzlich keine Verzugszinsen geschuldet, sofern sie nicht gesetzlich vorgesehen sind; Ausnahmen von diesem Grundsatz (Bestätigung der Rechtsprechung).
- BGE 107 V 25011.12.1981Art. 58 VwVG . - Eine entsprechend dieser Bestimmung pendente lite erlassene Verfügung beendet den Streit nur insoweit, als sie dem Begehren des Beschwerdeführers entspricht. - Soweit in dieser neuen Verfügung Streitfragen ungelöst bleiben, besteht der Streit über die nichterfüll
- BGE 107 V 9306.03.1981Art. 8 lit. b des schweizerisch-italienischen Abkommens über Soziale Sicherheit und Art. 2 lit. b (i) des Schlussprotokolls der Zusatzvereinbarung zum Abkommen (in Kraft seit 1. Juli 1973). Die Weiterdauer des Versicherungsverhältnisses ist gegeben, wenn zwischen dem Ende der Bei
- BGE 107 V 2416.01.1981Art. 41 IVG , Art. 88bis IVV (in Kraft bis 31. Dezember 1976) und Art. 88a IVV (in Kraft sei dem 1. Januar 1977); Art. 2 des schweizerisch-italienischen Abkommens über Soziale Sicherheit und Art. 6 Titel II Abs. 5 der schweizerisch-italienischen Verwaltungsvereinbarung vom 25.2.
- BGE 107 V 716.01.1981Art. 5 lit. a des schweizerisch-italienischen Abkommens über Soziale Sicherheit vom 14.12.1962 und Art. 3 Abs. 2 lit. a des Abkommens vom 17.10.1951. - Zur Anwendung dieser staatsvertraglichen Bestimmungen auf Grenzgänger (Erw. 2b). - Zur Anwendung der staatsvertraglichen Besti
- BGE 106 V 6510.04.1980Art. 2 AHVG und 1 VFV. Die Unterstellung unter das Versicherungsobligatorium schliesst nicht aus, dass sich ein Schweizer Bürger mit Wohnsitz im Ausland, der sein Einkommen teils von einem schweizerischen und teils von einem ausländischen Arbeitgeber bezieht, für das im Ausland b
- BGE 104 V 15303.07.1978Art. 91 Abs. 1 IVV und Art. 35 VwVG . Zur Pflicht der Ausgleichskassen, ihre Verfügungen zu begründen.
- BGE 100 V 5328.02.1974Art. 200 und 200bis Abs. 1 AHVV . Rekursbehörden der AHV und der IV, die zur Beurteilung der Beschwerden von Personen mit Wohnsitz im Ausland zuständig sind.
- BGE 100 V 2607.01.1974Ermittlung des massgebenden Einkommens ( Art. 28 und 29 AHVV ). Höhe des Wechselkurses, wenn bei Kursschwankungen eine fremde Währung in die schweizerische umzurechnen ist.
- BGE 98 V 25514.11.1972Der Abruf der gemäss Art. 39 AHVG aufgeschobenen Rente hat keine Rückwirkung. Bedeutung der auf Irrtum beruhenden Willenserklärung im Verwaltungsrecht.
- BGE 96 V 12624.11.1970Die Art. 76 IVG und 92 AHVG gewähren keinen rechtlichen Anspruch auf Fürsorgeleistungen (Erw. 3). Art. 84 AHVG , 128 Abs. 1 AHVV, 69 IVG und 91 Abs. 1 IVV. Begriff der beschwerdefähigen Verfügung (Erw. 3). Art. 84 AHVG , 69 IVG, 128 und 129 Abs. 1 lit. c OG. Zuständigkeit des Eid