Steuererklärung

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Als Thema
  1. BGE 78 I 15305.04.1952Wehrsteuer: 1. Die Ausübung des gesetzlichen Beschwerderechts wird dadurch nicht berührt, dass der Steuerpflichtige eine Steuerleistung vor Ablauf der Beschwerdefrist erbringt oder dass die Verwaltung vorzeitig über provisorische Steuerzahlungen abrechnet. 2. Gegenstand der Weh