Untersuchungshaft

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  1. BGE 115 Ia 5618.01.1989Art. 5 Ziff. 4 EMRK ; gerichtliche Haftprüfung bei Untersuchungshaft. 1. Die zürcherische Bezirks- und Staatsanwaltschaft stellen kein Gericht im Sinne von Art. 5 Ziff. 4 EMRK dar (E. 2b). 2. Art. 5 Ziff. 4 EMRK ist verletzt, wenn während acht Tagen ein Zugang zu einem Gericht ni
  2. BGE 114 Ia 28106.10.1988Persönliche Freiheit; Verlängerung der Untersuchungshaft. - Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 3). - Die Bewilligung zur Verlängerung der Untersuchungshaft, die gestützt auf Art. 61 StPO VD erteilt wird, stellt keine blosse Willenserklärung oder Empfehlung der Aufsichtsb
  3. BGE 114 V 14317.08.1988Art. 29 Abs. 2 Satz 1, 30 Abs. 2 und 41 IVG, Art. 88bis Abs. 2 IVV : Schicksal der Invalidenrente bei Inhaftierung des Anspruchsberechtigten. - Bei Untersuchungshaft und bei dem von einer Strafbehörde angeordneten Straf- oder Massnahmenvollzug kann die Invalidenrente nicht mehr
  4. BGE 113 IV 11829.10.1987Art. 69 und 110 Ziff. 7 StGB . Freiheitsentziehende Ersatzmassnahmen sind analog der Untersuchungshaft auf die zu verbüssende Freiheitsstrafe anzurechnen. Bei der Bestimmung der anrechenbaren Dauer der Ersatzmassnahme hat der Richter den Grad der Beschränkung der persönlichen Fre
  5. BGE 113 Ia 32530.09.1987Persönliche Freiheit; Vollzug der Untersuchungshaft; Reglement, das die Sendung von Nahrungsmitteln an Untersuchungshäftlinge ausserhalb der Weihnachts- und Osternzeit verbietet. Tragweite der persönlichen Freiheit hinsichtlich der Ausgestaltung der Untersuchungshaft (E. 4). Die
  6. BGE 112 Ib 44607.10.1986Verantwortlichkeit des Staates für ungerechtfertigte Untersuchungshaft und den Schaden, den Beamte rechtswidrig verursacht haben ( Art. 67 StPO /VD, Art. 4 des waadtländischen Gesetzes vom 16. Mai 1961 über die Verantwortlichkeit von Kanton, Gemeinden und Beamten). 1. Rechtsgrun
  7. BGE 111 IV 10824.05.19851. Art. 48 Abs. 2 IRSG und Art. 214 ff. BStP . Die Beschwerde an die Anklagekammer gegen die Verweigerung der provisorischen Entlassung aus der Auslieferungshaft muss selber eine schriftliche Begründung enthalten (E. 1). 2. Art. 47 ff. IRSG . Im Auslieferungsverfahren ist die Ve
  8. BGE 110 IV 6529.11.1984Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB . Bedingter Strafvollzug. Die angerechnete Untersuchungshaft wird der verbüssten Freiheitsstrafe gleichgestellt (Bestätigung der Rechtsprechung).
  9. BGE 110 V 28409.11.1984Art. 41 IVG , Art. 29bis und 88a Abs. 1 IVV . Hinsichtlich des Anspruchs auf die Invalidenrente muss die Untersuchungshaft dem Aufenthalt in einer Strafanstalt zum Zweck der Strafverbüssung gleichgestellt werden (Erw. 2). Wiederaufnahme der Rentenzahlung bei provisorischer Hafte
  10. BGE 110 Ia 14016.07.1984Art. 88 OG . 1. Das aktuelle praktische Interesse an der Behandlung einer Haftbeschwerde entfällt, wenn der Beschwerdeführer während der Hängigkeit des bundesgerichtlichen Verfahrens aus der Haft entlassen wird (E. 2a, Änderung der Rechtsprechung). 2. Umstände, unter denen auf da
  11. BGE 109 IV 6303.05.1983Verjährung von Entschädigungsansprüchen gemäss Art. 122 BStP . Die absolute Verjährung von Entschädigungsforderungen für die ausgestandene Untersuchungshaft und damit verbundene Nachteile im Sinne von Art. 122 BStP tritt 10 Jahre nach Entlassung aus der Untersuchungshaft ein.
  12. BGE 108 Ia 6403.03.1982Haftverlängerung; persönliche Freiheit. 1. Die Anwendung kantonalen Verfassungsrechts überprüft das Bundesgericht grundsätzlich frei (E. 2b). 2. Die Voraussetzungen der Haftverlängerung sind dieselben, ob die Verlängerung im Untersuchungsverfahren oder für den Zeitraum zwischen U
  13. BGE 108 III 303.03.1982Zustellung einer Arresturkunde an einen Schuldner, der sich in Untersuchungshaft befindet. 1. Dem inhaftierten Schuldner muss auch dann im Sinne von Art. 60 SchKG Frist zur Bestellung eines Vertreters angesetzt werden, wenn ihm eine Arresturkunde zuzustellen ist (Bestätigung der
  14. BGE 107 Ia 25608.12.1981Persönliche Freiheit. Art. 5 Ziff. 3 EMRK . Übermässige Dauer der Untersuchungshaft. 1. Ausnahme von der kassatorischen Natur der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1). 2. Überschreitung der zulässigen Haftdauer, wenn die Untersuchungshaft die mutmassliche Dauer der zu erwartenden
  15. BGE 107 Ia 20602.12.1981Art. 4 BV ; Willkür. Die Einziehung der im Hinblick auf eine vorläufige Freilassung geleisteten Sicherheiten ist unzulässig, wenn sie nach Beginn des Strafvollzuges erfolgt (E. 2). Kein treuwidriges Handeln des Verurteilten, wenn er die Freigabe der Kaution verlangt, nachdem er
  16. BGE 107 Ia 25321.10.1981Art. 5 Ziff. 3 EMRK , Untersuchungshaft. Auch ein ausserordentlicher zürcherischer Bezirksanwalt verfügt über die erforderliche Unabhängigkeit, um als Beamter mit richterlichen Funktionen im Sinne von Art. 5 Ziff. 3 EMRK zu amten.
  17. BGE 106 Ia 27730.09.1980Persönliche Freiheit; Bindung der die Untersuchungshaft und Freiheitsstrafe vollziehenden Organe an einen Erlass der Exekutive, der die wichtigsten Freiheitsbeschränkungen regelt. 1. Tragweite: - der persönlichen Freiheit; - der Europäischen Menschenrechtskonvention; - der Mindes
  18. BGE 106 V 17717.09.1980Art. 12 KUVG und 23 Abs. 2 Vo III. Zur Leistungspflicht der Kranken-kassen während der Untersuchungshaft (Änderung der Rechtsprechung).
  19. BGE 106 Ia 40423.04.1980Untersuchungshaft; provisorische Haftentlassung. Art. 27 GE-KV, Art. 5 Ziff. 3 EMRK . Die Schwere des zu beurteilenden Deliktes allein vermag eine Haftverlängerung nach Abschluss der gegen den Beschuldigten geführten Untersuchung nicht zu rechtfertigen. Hinzutreten muss ein beso
  20. BGE 106 Ia 13626.03.1980I. Abstrakte Normenkontrolle: massgebliche Gesichtspunkte bei der Prüfung der Verfassungsmässigkeit eines kantonalen Erlasses (Präzisierung der Rechtsprechung). 1. Grundsätzlich ist der kantonale Erlass nur aufzuheben, wenn er sich einer verfassungskonformen Auslegung entzieht. W
  21. BGE 105 Ia 9802.05.1979Untersuchungshaft; Beschränkung des Rechts auf Kontakt mit dem Verteidiger. Art. 6 Abs. 3 lit. b EMRK ; die aus dem ungeschriebenen Verfassungsrecht der persönlichen Freiheit abgeleiteten Prinzipien sind auch bei der Auslegung der Konvention beizuziehen. Auslegung des Art. 22 Zif
  22. BGE 105 Ia 18604.04.1979Untersuchungshaft. Provisorische Haftenlassung gegen Sicherheitsleistung. Art. 4 BV , Art. 5 Abs. 3 EMRK . Faktoren, die bei der Festlegung der Sicherheitsleistung zu berücksichtigen sind. Verbot einer prohibitiven Sicherheitsleistung.
  23. BGE 105 Ia 2631.01.1979Untersuchungshaft; persönliche Freiheit, Art. 5 Ziff. 1 und 3 EMRK . 1. Ausnahme vom Grundsatz der kassatorischen Natur der staatsrechtlichen Beschwerde; Zulässigkeit des Antrages auf Anordnung der Haftentlassung (E. 1). 2. Haftgrund der Wiederholungsgefahr (E. 3c). Vereinbarkei
  24. BGE 104 Ia 29728.08.1978Art. 12 ff. KV-GE ; Art. 240 GE/StPO; Art. 5 EMRK . Verlängerung der Haft, wenn gegen den die Person verurteilenden Entscheid Berufung eingereicht worden und das Urteil der Berufungsinstanz seinerseits Gegenstand einer Kassationsbeschwerde beim Kassationsgericht des Kantons Genf
  25. BGE 104 Ia 3508.02.1978Kantonales Strafprozessrecht. Art. 4 BV , persönliche Freiheit. 1. Auslegung von Art. 180 Abs. 3 der Schaffhauser StPO, wonach eine Anklageschrift keine "Verdachtsgründe" enthalten darf. Es verstösst nicht gegen das Willkürverbot, wenn in der Anklageschrift gegen einen Gefängnisa
  26. BGE 103 Ia 16527.04.1977Persönliche Freiheit; Untersuchungshaft. Grundsätze für die Aushändigung oder Verweigerung fremdsprachiger Druckschriften, die ein Untersuchungsgefangener von ausserhalb der Anstalt beziehen will.
  27. BGE 103 Ia 29323.02.1977Strenge Einzelhaft; Schranken des Rechts des Untersuchungsgefangenen auf Kontakt mit seinem Verteidiger; persönliche Freiheit, Art. 3 und Art. 6 EMRK . Die strenge Einzelhaft, durch die die persönliche Freiheit eine Beschränkung erfährt, steht an sich nach waadtländischem Recht z
  28. BGE 102 Ia 30217.08.1976Persönliche Freiheit; ärztliche Betreuung der Gefangenen. Die Garantie der persönlichen Freiheit gibt den Gefangenen Anspruch auf eine einwandfreie ärztliche Betreuung. Die Gefangenen müssen von einem anderen Arzt als dem Gefängnisarzt untersucht oder behandelt werden, wenn das V
  29. BGE 102 Ia 27930.06.1976Persönliche Freiheit; Untersuchungshaft 1. Legitimation zur Anfechtung allgemeinverbindlicher Erlasse (hier: einer kantonalen Verordnung über die Polizeigefängnisse) (E. 1). 2. Bedeutung der - Garantie der persönlichen Freiheit und weiterer Grundrechte der Bundesverfassung, - Eur
  30. BGE 102 Ia 29915.06.1976Persönliche Freiheit; Untersuchungshaft, Besuchsrecht. Handhabung der Vorschriften über das Besuchsrecht in der Untersuchungshaft; Besuche einer anstaltsfremden Psychologin.
  31. BGE 102 IV 15304.06.1976Art. 69 StGB ; Anrechnung der Untersuchungshaft. 1. Weder aus einer verfassungsgemässen Auslegung des Art. 69 StGB noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention folgt, dass die Untersuchungshaft stets angerechnet werden müsse (Erw. 1b). 2. Die Absicht des Täters, sich durch
  32. BGE 102 Ib 25209.04.1976Art. 69, 375 StGB . Diese Normen sind hinsichtlich der Anrechnung auf die Freiheitsstrafe sinngemäss auch auf die Auslieferungshaft anzuwenden, die ein im Ausland zum Vollzug eines rechtskräftigen inländischen Strafurteils verhafteter Täter erstanden hat.
  33. BGE 101 IV 17721.06.1975Verbotener Nachrichtendienst. 1. Zuständigkeit. Einrichten und Betreiben eines verbotenen Nachrichtendienstes; Zweck des Verbotes. Mittäterschaft, fortgesetzte Delikte (Erw. I). 2. Militärischer Nachrichtendienst zum Nachteil fremder Staaten ( Art. 301 Ziff. 1 Abs. 1 StGB ) und
  34. BGE 101 IV 10702.06.1975Art. 4 des Vertrages zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet. Soweit der Zollanschluss ihre Anwendung bedingt, treten die eidgenössischen Bundesgesetze in Liechtenstein zur gleichen Zeit wie in der
  35. BGE 101 Ia 14821.05.1975Meinungsäusserungsfreiheit; Untersuchungshaft, Briefkontrolle. 1. Begriff der "Meinung", deren freie Äusserung durch das ungeschriebene Verfassungsrecht des Bundes gewährleistet ist (E. 2). 2. Das in Art. 53 Abs. 3 der zürcherischen Verordnung über die Bezirksgefängnisse enthalte
  36. BGE 101 Ia 4622.01.1975Art. 4 BV ; persönliche Freiheit und strenge Einzelhaft (mise au secret); Art. 152 Genfer StPO vom 7. Dezember 1940; Europäische Menschenrechtskonvention. 1. Die aus Art. 4 BV fliessende Pflicht zur Begründung der Urteile und Verfügungen (E. 3). 2. Die sich aus einer Zwangsmassna
  37. BGE 100 Ia 45418.12.1974Post der Untersuchungsgefangenen 1. Es verstösst nicht gegen Art. 4 BV , die Post der Untersuchungsgefangenen strenger zu überwachen als jene der Gefangenen in Strafverbüssung (E. I d). 2. Eine Bestimmung, wonach alle Korrespondenzen des Untersuchungsgefangenen ausser jenen mit s
  38. BGE 100 Ia 18013.02.1974Art. 4 BV und persönliche Freiheit. Gesuch um Ernennung eines Offizialverteidigers. Aktuelles Interesse an der Beschwerdeführung nach der Hauptverhandlung (Erw. 1). Neben dem auf Art. 4 BV abgestützten Verteidigungsanspruch gi bt es keinen direkt aus der persönlichen Freiheit abl
  39. BGE 99 IV 26621.12.19731. Art. 220 StGB . Voraussetzungen, unter denen eine unmündige Person dem Inhaber der elterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt "entzogen" wird (Erw. I 1-7). 2. Art. 305 StGB . a) Diese Bestimmung bezieht sich nicht nur auf die Strafverfolgung, sondern auch auf den Strafvollzug
  40. BGE 99 Ia 26204.04.1973Persönliche Freiheit; Strafvollzug und Untersuchungshaft. 1. Legitimation zur Anfechtung allgemeinverbindlicher Erlasse (hier: einer kantonalen Verordnung über die Bezirksgefängnisse) (Erw. I). 2. Allgemeine Voraussetzungen für Eingriffe in die persönliche Freiheit (Erw. II). 3.
  41. BGE 99 Ia 9707.02.1973Kompetenzkonflikt nach Art. 223 MStG . Gebrauch von Betäubungsmitteln. Nicht eine Dienstvorschrift, sondern das Gesetz ( Art. 218, 219 MStG ) bestimmt die Kompetenzausscheidung.
  42. BGE 98 Ia 9829.03.1972Persönliche Freiheit. Untersuchungshaft. Untersuchungshaft nach Genfer Recht. Gesetzliche Grundlage und zuständige Behörden (Erw. 3). Nach dem Genfer Recht ist es nicht gestattet, während des zweitinstanzlichen Verfahrens einen Verurteilten in Haft zu setzen, der sich vor der Ger
  43. BGE 98 Ia 1422.03.1972Entschädigung für die Untersuchungshaft. Hat der freigesprochene Angeklagte nach dem massgebenden kantonalen Recht einen Anspruch auf Entschädigung für ausgestandene, nicht durch schuldhaftes Verhalten verursachte oder verlängerte Untersuchungshaft, so darf ihm eine solche Entsch
  44. BGE 97 I 83922.09.1971Persönliche Freiheit; Untersuchungshaft. 1. Begriff der persönlichen Freiheit (Erw. 3). 2. Grundsätzliches über die Zulässigkeit von Freiheitsbeschränkungen der Untersuchungsgefangenen (Erw. 4 und 5). 3. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 6). 4. Das den Untersuchungsg
  45. BGE 97 I 4517.02.1971Persönliche Freiheit; Untersuchungshaft. Die durch ungeschriebenes Verfassungsrecht des Bundes gewährleistete persönliche Freiheit schützt als verfassungsrechtlicher Leitgrundsatz alle Freiheiten, welche elementare Erscheinungen der Persönlichkeitsentfaltung des Menschen darstell
  46. BGE 96 IV 4525.02.1970Art. 48 Abs. 1 Satz 2 BStP . Diese Bestimmung geht den Ordnungsvorschriften der kantonalen Anstaltsreglemente vor. Nach Bundesrecht, nicht nach der jeweils geltenden Anstaltsordnung ist daher zu prüfen, ob die Zulassung von Radio- oder Fernsehgeräten die Ordnung im Untersuchungsg
  47. BGE 95 I 23325.08.1969Persönliche Freiheit. Untersuchungshaft. Nach Genfer Recht kann der Verurteilte während des Verfahrens vor zweiter Instanz gegen Kaution vorläufig freigelassen werden (Erw. 4). Hiefür sachlich zuständige Behörde (Erw. 5). Notwendige Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherhei
  48. BGE 95 I 20209.07.1969Sicherheitsleistung wegen Flucht- und Kollusionsgefahr. Art. 4 BV . Die Sicherheit kann nur solange aufrechterhalten werden, als ein Haftgrund besteht. Sie kann aber auch dann mit Fluchtgefahr begründet werden, wenn der Beschuldigte die zu erwartende Freiheitsstrafe voraussichtli
  49. BGE 91 IV 219.03.1965Art. 69 StGB . Das Verhalten nach der Tat, das einen besondern Haftgrund darstellt und für die Verhaftung oder Haftbelassung tatsächlich massgebend war, ist für die Haft auch dann kausal, wenn sie durch ein anderes Benehmen des Beschuldigten nicht hätte abgewendet oder verkürzt w
  50. BGE 90 IV 23905.12.1964Art. 52 BStP . 1. Die in dieser Bestimmung vorgesehene Beschwerde ist die gleiche, wie sie in Art. 214 ff. BStP geregelt ist; Aktivlegitimation (Erw. 1). 2. Überprüfungsbefugnis der Anklagekammer; Fragen der Rechtsanwendung und der Zweckmässigkeit in den Fällen der Art. 44, 47 u