Verjährungsunterbrechung

107 Entscheide zu genau diesem Thema · Seite 3/3

Als Thema
  1. BGE 69 II 29810.09.1943Stundung, Anderung des Verllrag8inhalts, periodische Leistung i. S. von Art. 128 Ziff. 1 OR. Stundung ist grundsätzlich immer ein Hinausschieben der Fälligkeit (Erw. 1). Die bei der Stundung einer Darlehensschuld gewährte Abzahlung in Raten ist keine Novation, sondern nur eine
  2. BGE 65 II 23206.12.1939Die Wirkungen einer Stundungsvereinbarung sind, deren Natur entsprechend, dieselben wie diejenigen der verjährungsunterbrechenden Handlungen. Art. 130, 135 OR.
  3. BGE 65 II 16624.10.1939Veriährungsunterbrechung durch Ladung zum Sühneversuch, Art. 135 Ziff. 2 OR. Massgebend ist nicht die Zustellung der Ladung an den Beklagten, sondern die Stellung des Begehrens um Ladung durch den Kläger; Postaufgabe genügt.
  4. BGE 61 II 19714.06.1935Art. 46 VVG: Beginn der Verjährung in der Haft- - P f 1 ich t ver sie her u n g erst von der Verurteilung des Versicherten an.
  5. BGE 59 II 38211.10.1933Die Erhebung einer Widerklage kann Ver r e c h nun g ser k 1 ä run g sein. (Art. 124 Absatz 1 OR.) Die nach dem kantonalen Prozessrecht zulässige Geltendmachung einer W i der k 1 a ge a mAu s s ö h nun g s ver s u c h ist ver jäh run g B U n t erb r e ehe n d. (Art. 135 Ziffer 2
  6. BGE 38 II 21709.05.1912Zwischen der Eisenbahngesellschaft, die nach dem EHG, und dem Bauunternehmer, der nach FHG für einen beim Eisenbahnbau vorgekommenen Unfall haftpflichtig ist, besteht kein Solidarschuldverhältnis nach Art. 162 ff. aOR. Es handelt sich vielmehr um zwei selbständige Obligationen mi
  7. BGE 34 I 35816.06.1908Auslieferung. wegen unzüchtiger Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren, § 176 RStrGB. — Verjährung? Die Einrede beurteilt sich hier einzig nach dem Rechte des Zufluchtsstaates. — §§ 52, 53 zürch- StrGB. Unterbrechung, § 55 eod. — Auslieferung von Effekten, Art. 9 AuslV. Das Bund