Ergebnisbericht

Vernehmlassung 1995/11: Verordnung über die Krankenversicherung · 69 Seiten

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Vemehmlassung

Verordnung übv die Krankenversicherung (KW) Juni 1995

69 Abs. 6 • Publikumswerbungist kein Kriterium,um ein Produkt nicht in die -AR

SL aufzunehmul. - GRIP - SMI

• Mit IKS-Richtlinien harmonisieren. - VESKA

70 - Die Definitionder Begriffeist umstritten. - Verschiedene

• Bemerkung über lizenzierteAIzneimittel. - VIPS

- ' in Anlehnungan Originalpräparat'. - FMH

• Analog-Präparat. - VIPS

71 Abs. 1 • Zum Vergleich sollul Ländu mit vergleichbarerWirtschaftsord- • Pharma

nung, vergleichbaren Lebenshaltungskosten und vergleichbarem

Gesundheitssystem herangezogen werden.

• Verglichen werdul soll mit den Fabrikabgabekosten. ()

- Für importierte und schweizerische Medikamente der gleiche Lan-

derkorb.

• Der Ländervergleich soll dem Quervergleich untergeordnet wu-

den

71 Abs. 2 Du zweite Satz ist wie folgt neu zu formulieren: -Die Bewilligung - KSK

kann nur erteilt werden, wenn ._-.

72 • Kriterienkatalog ergänzen: -_. d. ein deutlich überlegenes Arz. - FMH

neimtttel eingeführt wird.-

- 'd. massgebliche ausländischeArzneimittelbehördenden Verkauf I - KSK

einer pharmazeutischen Spezialität aus medizinischen Gründen si-

stieren oder verbieten lassen; e. Publikumswubung betrieben wird.-

73 • Patienten- und Konsumentenorganisationen sollen die Aufnahme - Patien.

von Medikamenten beantragen könnul. tent/innvl und Konsument/inn en0

- Keine DoppelbegutachtungIKS-BSV. • Pharma0

74 • Keine DoppelspurigkettenIKS-BSV (ausserordentlicheAuslagen in - Pharma

Rechnungstellen).

76 Vorschlag: 'Die Aufnahme in eine Uste kann an Bedingungen be- - SDK

züglich der medizinischen Indikation und der Menge je Behand-

lungsfall geknüpft werden-