Ergebnisbericht
Vernehmlassung 1995/11: Verordnung über die Krankenversicherung · 69 Seiten
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Vemehmlassung
Verordnung übv die Krankenversicherung (KW) Juni 1995
69 Abs. 6 • Publikumswerbungist kein Kriterium,um ein Produkt nicht in die -AR
SL aufzunehmul. - GRIP - SMI
• Mit IKS-Richtlinien harmonisieren. - VESKA
70 - Die Definitionder Begriffeist umstritten. - Verschiedene
• Bemerkung über lizenzierteAIzneimittel. - VIPS
- ' in Anlehnungan Originalpräparat'. - FMH
• Analog-Präparat. - VIPS
71 Abs. 1 • Zum Vergleich sollul Ländu mit vergleichbarerWirtschaftsord- • Pharma
nung, vergleichbaren Lebenshaltungskosten und vergleichbarem
Gesundheitssystem herangezogen werden.
• Verglichen werdul soll mit den Fabrikabgabekosten. ()
- Für importierte und schweizerische Medikamente der gleiche Lan-
derkorb.
• Der Ländervergleich soll dem Quervergleich untergeordnet wu-
den
71 Abs. 2 Du zweite Satz ist wie folgt neu zu formulieren: -Die Bewilligung - KSK
kann nur erteilt werden, wenn ._-.
72 • Kriterienkatalog ergänzen: -_. d. ein deutlich überlegenes Arz. - FMH
neimtttel eingeführt wird.-
- 'd. massgebliche ausländischeArzneimittelbehördenden Verkauf I - KSK
einer pharmazeutischen Spezialität aus medizinischen Gründen si-
stieren oder verbieten lassen; e. Publikumswubung betrieben wird.-
73 • Patienten- und Konsumentenorganisationen sollen die Aufnahme - Patien.
von Medikamenten beantragen könnul. tent/innvl und Konsument/inn en0
- Keine DoppelbegutachtungIKS-BSV. • Pharma0
74 • Keine DoppelspurigkettenIKS-BSV (ausserordentlicheAuslagen in - Pharma
Rechnungstellen).
76 Vorschlag: 'Die Aufnahme in eine Uste kann an Bedingungen be- - SDK
züglich der medizinischen Indikation und der Menge je Behand-
lungsfall geknüpft werden-