Ergebnisbericht

Vernehmlassung 1995/11: Verordnung über die Krankenversicherung · 69 Seiten

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Vernehmlassung

Verordnung über die Krankenversicherung 0<W) Juni 1995

63 Abs. 1 Festlegung von Diagnosecodes zu befürworten. Ergänzung KSK -c, KSK

lit. c .des Gesetzes. Das DeD Itkann auf gemeinsamen Antrag PKU

der Versicherer und der Leistungserbringer einen gesamtschweize- SUVA

risch gültigen, einheitlichen Diagnose-Code festlegen.- SVP

JU

63 Abs. 1 Neue Verordnunl Bundesamtes für Statistik schreibt für 1.1.96 MTK

tt. c Anwendung von CM bzw. ICD 10 vor. Bezug zu dieser Ver

ordnung festzuhattvl.

Art. &t-78Tarife und Preise der Analysen und Arzneimittel

Artikel Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Vorbringende - KSK () allg. Das KSK möchte im Kapitel•Tarifeund Preiseder Malysen und

AIzneimtttel' Höchstpreise einführen.

Begründung:

Höchstpreise sind deshalb nötig, da das KVG die Weitergabe von

Vergünstigungen vorsieht und damit ein Unterschreiten dieser

Preise durchaus möglich ist. Wettersollte den Leistungserbringern

und den Versicherern ermöglichtwerden, durch rationellereBe-

triebsabläufe etc. günstigere Preise zu vereinbaren.

64 - Im Grundsatz die Möglichkeit der Anonymisierung gewisser Posi- - FMH

tionen erwähnen.

- AL soll in jedem Fall halbjähHichherausgegebul werden.

65 Forderung nach Schaffung einer eigenständigen Analysenkommis- • Vgl. zu Art. 39 sion P0

66 Die Zuständigkeit des Apothekers in du Offizin Laboranalysen - Ärztegesell-0

durchzuführen, wird in Fra® gestellt. schaft LU

- Sociëtë de Medecine FR

67 1 c:ieInals - SAV

die SL Die Preise der in du ALT enthaltenen Substanzen sind auch

vom intemationalen Marktpreis abhängig.

- Die Bestimmungen über die SL sollen nicht nur für die Aufnahme

eines Arzneimittels in die ALT gelten, sondern generell.

- SAV