Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 1997/8: Alpenschutzartikel · 80 Seiten
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Umsetzung des AlpenschutzartikeIs, Vernehmlassung Seite 22
Falls der Umwegverkehr von Frankreich und Österreich bei Erhöhung der Gewichtslimite
und parallelerEinführungder LSVA und ATA vollumfänglichauf die Schweiz rückverla-
gert wir(115), erreicht der verbleibende Schwerverkehr ca. im Jahr 2004, d.h. vor Inbetriebnahme der NEAT, eine vorübergehende Spitzenbelastung von rund 2,1 Millionen alpenquerenden Fahrten.
Nachdemdie leistungsabhängigeSchwerverkehrsabgabeihre volle Wirkung erzielt hat und die Auslastung der Fahrzeuge bei Einführung der 40-Tonnen-Limite sich erhöht, sinkt diese Belastung auf rund 1,9 Millionen Schwerverkehrsfahrten, bevor sie als Folge des allgemeinenVerkehrswachstums bis zum Jahre 2015 wieder auf rund 2,3 Millionen Fahrten pro Jahr ansteigt.
Unter Berücksichtigungdieser Effekte ergibt sich die in Abb. 4 dargestellteund in Tab. 1 zusammengefasste Ausgangslage für die Umsetzung des Alpenschutzartikels.
Es sei nochmalserwähnt, dass diese Schätzungviele Unsicherheitenaufweist und
demzufolgebestenfalls eine grobe Richtschnur für die zu erwartende Güterverkehrsentwicklung ohne Umsetzung des Alperlschutzartikels darstellen kann.
Abb. 4: Schätzung der Entwicklung des gesamten atpenquerenden Güterschwerverkehrs in der Schweiz ohne Umsetzung des Atpenschützartikels (Transit-, Binnen-, Import- und Exportverkehr);
15 Dies ist dann der Fall, wenn auch in Frankreich und Österreich bis 2005 erste Schritte zur Kostenwahrheit ergriffen werden.