Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 1997/8: Alpenschutzartikel · 80 Seiten
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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 2
Übersicht
Mit der Zustimmungzum neuenVerfassungsartikel 36sextesBV haben VoLk und Stände am 20. Februar 1994 den Bund beauftragt, das ALpengebietvor den negativen Auswirktmgen des Gittertransitverkehrs zu schützen. Die vom Bundesrat im September 1994 beschlosseneUmsetzungsstrategiebasiert auf dem Prinzip der GLeichbehandLtmg(Nicht-Diskriminierung)der ausLändischenund inLändischen Transporteure so\vie der schweizerischen Regionen.
Als Ziel soLltenbis zum Jahr 2005 aLpenquerendeFahrtenim Ausmassdes Transitverkehrsvon GrenIe zu Grenze auf die Schiene verLagert\verden.In der konkreten Ausgestaltung bedeutet dies, dass irrt Jahr 2005 nicht mehr Sch\ververkehrsfahrzeugedie vier ALpenübergängeGotthard, San Bernardino, Gr. St. Bernhard und Simplon überquerensollten, aLs 1999 im Binnen-, Import und Exportverkehr an diesen Übergängen gezählt \verden. Gemäss Schätzungen sind dies dannzumat rund 650’ 000 aLpenquerende LW-Fahrten. Die Bahn müsste somit Kapazitätenfür die Verlagerung eines Verkehrsaufkommensim Ausmass des Transitverkehrs, des rückvertagerten Umwegverkehrs so\vie des Verkehrswaclrstumsab 1999bereitsteLlen.Vor Inbetriebnahmeder NEXT ab dem Jahr
2006 dürfte dies jedoch nicht voLLständigmögLichsein, weshalb das VerLagerungsziel nur mit einer geringenVerzögerung vollumfängLicherreicht werden kann
Die auf marktwirtschaftlichen Instrumenten basierende Umsetzungsstrategie stützt sich auf die LeistungsabhängigeSchwerverkehrsabgabe(LSV A) als SockeLmassnahwte,eine zusätzliche Alpentransitabgabe(ATA) an den vier ALpenübergängenGotthard, San Bernardino, Gr. St. Bernhard und Simplon so\viedie Förderungdes kombiniertenVerkehrs. Sie setzt somit zugleich bahn- und strassenseitig an.
Bahnseitig wird als mittelfristig wirksame Strategie der tmbegteitetekombinierte Verkehr gefördert und aLs kurz.fristig wirksame Massnahme mit einer effizienten Rollenden Autobahn ein im Vergleich zum heutigen Huckepackverkehr wesentlich Leisttlrtgsfähigeres und kostengünstigeres Bahnangebot geschaffen. Damit soll der zu vertagerndeSchwerverkehreffektiv auf die Bahn umsteigenund nicht auf Umfahrungsroutenim Ausland ausweichen. Ein erheblicher Teil des heute bestehendenUwtfahrungsverkellrswird auf die Bahn durch die Schweiz rück\lerlagert
Strassenseitig wird der im Vergleich zu den französischen und österreichischen Atpenübergängen sehr tiefe Benutzungspreis der Schweizer Atpentransitroüten durch die Einführung der LSVA von maximal 3 Rp. pro Fahrzeugkilometerund Tonne zugelassenen Gesamtgewichts (gesetzlicher Höchstsatz) und zusätzLich einer ATA angehoben. Die definitive Festlegung des gesetzLich geregelten Maximatsatzes bedarf noch \veiterer Abklärungen. Dabei ist die Wirkung anderer verkehrs-, umwelt- und finanzpoLitischer Massnahmen sowie die AusgestaLtung der verkehrspolitischenRahmenbedingungenin den benachbartenStaaten mit zu berücksichtigen. Der effektive Abgabesatz wird nach der jeweiLigen Attraktivität der Uebergängedifferenziertund vorn Bundesrat in einem "Trial and Error-Prozess" festgelegt.