Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 1997/8: Alpenschutzartikel · 80 Seiten

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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehnrldssung Seite 67

Berechenbarkeit und Voraussehbarkeit für den Transporteur und Verlader

Gegeben. Die Abgabenhöhekann für eine bestinunteZeit fixiert werden.

ÖkoLogische Effektivität

Gegeben. Abgaben garantieren in der Realität jedoch keine hundertprozentigeZielerrei-

chung. GeringfügigeÜber- und Unterschreitungensind die Regel. In der Praxis muss die

Abgabenhöhebei der erstmaligen Erhebung auf Grund der vermuteten Reaktionen der Transporteure bestimmt und anschliessend in einen trial-and- error-Prozess angepdsst werden.

Ökonomische Effizienz

Die ökonomischeEffizienz von Abgaben ist sehr hoch. Der Verwdltungsaufw,indist reldtiv bescheiden, zumal für die Erhebung der leistungsabhängigenSchwerverkehrsabgabe ein gleiches Gerät angestrebt wird.

PoLitische Akzeptanz Die politischeAkzeptanzhängtvon der Höhe der Abgabeab und ist nicht von vornherein

gegeben. Der alternative Einsatz von handelbaren Zertifikaten erhöht jedoch die politische Akzeptanz grundsätzlich nicht, denn die implizite Verteuerung eines alpenquerenden Gütertransports wird durch den Instrumentenwechsel nicht geringer. Die politische Akzeptanz der Abgabe steigt dann, wenn der notwendige Abgabesatz aufgrund eines sehr effizienten Bahnangebots tief ist.

Flexibilität

Abgaben stellen hohe Anforderungen an die Flexibilität. Jede Produktivitätssteigerung des Strassen- und Schienengüterverkehrs hat eine Änderung der notwendigen Abgabenhöhe zur

Folge. Die Anpassung der Abgabenhöheist dann problemlos,wenn der Bundesrat die

Kompetenz erhält, diese im Sinne der Erreichung des Verlagerungsziels periodisch vorzunehmen.

3. Frei handelbareZertifikate (Kontingentslösung)

Beschreibung

Bei diesem Instrument müssen die Transporteure frei handelbareWertpapiere (Zertifikate)

erwerben, welche ihnen das Recht geben, während einer bestimmtenPeriode eine

bestimmte Anzahl alpenquerender Strassengüterverkehrsfahrten (Kontingent) vorzunehmen. Die Erstzuteilung der Zertifikate erfolgt entweder gratis oder durch Versteigerung.

Bei handelbaren Kontingenten muss der Bund im Gegensatz zu Abgaben die Abgabenhöhe (Preis) nicht vorgeben, denn dieser ergibt sich sowohl bei der Erstausgabe (Versteigerung) als auch him anschliessendenHandel automatisch über den Markt.

Sind die Zertifikate einmal ausgegeben, so werden sie nicht bei den Erstbesitzern bleiben, sondern ein Handel wird sich einstellen. Diejenigen Transporteure, welche ein Zertifikat brauchen, treten als Nachfrager auf. Anbieter von Zertifikaten sind diejenigen Transporteu-

re, welchedie Zertifikatenichtbrauchen,sei es, weil sie zu geringerenKosten auf die