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Vernehmlassung 1999/5: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Spitalfinanzierung) · 113 Seiten
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EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN DEPARTEMENT FEDERAL DE L'INTERIEUR DIPARTIMENTO FEDERALE DELL'INTERNO 0 DEPARTAMENT FEDERAL DA L'INTERN
3003 Bern, 8. März 1999
An die politischen Parteien
und interessierten Organi-
sationen
Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Spitalfinanzierung): Vernehmlassungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren
In der Beilage unterbreiten wir Ihnen einen Bericht zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG).
Mit dieser Teilrevision sollen vor allem das Funktionieren der Systemelemente des KVG im Bereich der Spitalfinanzierung verbessert werden; zudem wird die Bereinigung von einigen Unklarheiten angestrebt.
Da die Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten soll, sind wir aufgrund der gebotenen Dringlichkeit leider gezwungen, die übliche Vernehmlassungsfrist etwas zu verkürzen. Wir bitten Sie, den Entwurf zu prüfen und dem Bundesamt für Sozialversicherung, 3003 Bern, Ihre allfällige
Stellungnahme zu den Sie interessierenden ·Punkten bis zum 23. April 1999 zukommen zu lassen.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung.
Mit vorzüglicher Hochachtung
EIDGENÖSSISCHES DEPARTE-MENT DES INNERN
/-s> ;L.-
Ruth Dreifuss
Bundespräsidentin