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Vernehmlassung 1999/5: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Spitalfinanzierung) · 113 Seiten

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EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN DEPARTEMENT FEDERAL DE L'INTERIEUR DIPARTIMENTO FEDERALE DELL'INTERNO 0 DEPARTAMENT FEDERAL DA L'INTERN

3003 Bern, 8. März 1999

An die politischen Parteien

und interessierten Organi-

sationen

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Spitalfinanzierung): Vernehmlassungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren

In der Beilage unterbreiten wir Ihnen einen Bericht zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG).

Mit dieser Teilrevision sollen vor allem das Funktionieren der Systemelemente des KVG im Bereich der Spitalfinanzierung verbessert werden; zudem wird die Bereinigung von einigen Unklarheiten angestrebt.

Da die Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten soll, sind wir aufgrund der gebotenen Dringlichkeit leider gezwungen, die übliche Vernehmlassungsfrist etwas zu verkürzen. Wir bitten Sie, den Entwurf zu prüfen und dem Bundesamt für Sozialversicherung, 3003 Bern, Ihre allfällige

Stellungnahme zu den Sie interessierenden ·Punkten bis zum 23. April 1999 zukommen zu lassen.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung.

Mit vorzüglicher Hochachtung

EIDGENÖSSISCHES DEPARTE-MENT DES INNERN

/-s> ;L.-

Ruth Dreifuss

Bundespräsidentin