Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/15: Revision des Obligationenrechts (Bezahlter Mutterschaftsurlaub) · 121 Seiten

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Mutterschaftsurlaub von mindestens 10 Wochen (VVG-Lösung). Viele gastgewerbliche Betriebe haben sogar freiwillig eine KVG-Lösung abgeschlossen (16 Wochen). Zudem sieht der L-GAV eine Krankengeldversicherung für alle Mitarbeitenden vor, die eine Lohnfortzahlung von 720 Tagen zu 80% vorsieht.

Den erneuten Versuch einer gesetzlichen Regelung der Mutterschaftsversicherung lehnen wir klar ab. Dies aus folgenden Gründen:

1. Nach der gescheiterten Volksabstimmung ist eine erneute Behandlung des

Themas verfrüht und wird von unseren Mitgliedern als Zwängerei empfunden.

2. Mit jeder gesetzlichen Regelung werden den Sozialpartnern Rege-

lungsmöglichkeiten innerhalb des L-GAV weiter erschwert. Der Verhandlungsspielraum wird immer enger.

3. Die gesetzliche Regelung ist ein empfindlicher Eingriff in ein ausgewogenes

System von Leistungen und Gegenleistungen der Sozialpartnerschaft.

4. Den Bedürfnissen der einzelnen Branchen wird mit einer gesetzlichen Re-

gelung zu wenig Rechnung getragen.

5. Aus all diesen Gründen sinkt mit jeder gesetzlichen Zementierung von L-

GAV Verhandlungsmasse die Bereitschaft der Sozialpartner auf Arbeitgeberseite, einen L-GAV abzuschliessen.

Der Gesetzgeber muss sich grundsätzliche Überlegungen darüber machen, ob er die Sozialpartnerschaft weiterhin als taugliches Regulierungsinstrument für die Arbeitsbedingungen in den einzelnen Branchen ansieht oder ob an deren Stelle staatliche Reglementierungen treten sollen.

KMU: Bei seinen Beratungen zum Thema Mutterschaftsurlaub ging das KMU-Forum von folgenden Feststellungen aus, die Besuche bei ausgewählten kleinen und mittleren Unternehmen ergeben haben:

Mehrmonatige Absenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedeuten für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten eine grosse Belastung, gerade im heutigen Wettbewerbsumfeld. Ob eine Mitarbeiterin demnächst ein Kind bekommt - oder ob ein Mitarbeiter noch die RS vor sich hat oder Beförderungsdienste leisten will -, ist beim Anstellungsentscheid deshalb sehr wohl ein Thema. Dies bestätigen die Aussagen der besuchten Unternehmen, aber auch Auswertungen der Arbeitslosenstatistik.

Die Belastung der Unternehmen ist in erster Linie finanzieller Natur, aber nicht nur. Ein unternehmensinterner Ausgleich des finanziellen Risikos, bei Mutterschaft ohne entsprechende Gegenleistung während Wochen bis Monaten Löhne zahlen zu müssen, ist erst aber etwa 50 Beschäftigten möglich. Diese Zahl gilt zudem bei den heutigen Lohnfortzahlungspflichten, die bei einer kurzen Anstellungsdauer nicht sehr weitreichend sind, soweit nicht das Unternehmen auf (gesamtarbeits-)vertraglicher oder freiwilliger Basis grosszügigere Lösungen getroffen hat.

Die vom Bundesrat in die Diskussion gegebenen OR-Lösungen würden die finanzielle Belastung der KMU deutlich erhöhen, so begrüssenswert sie hinsichtlich der Mobilität der weiblichen Angestellten sind.2 Zwar lässt sich

2 Ein Stellenwechsel ist nicht mehr mit einer Verkürzung der Lohnfortzahlung bei Mutterschaft verbunden.