Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/15: Revision des Obligationenrechts (Bezahlter Mutterschaftsurlaub) · 121 Seiten

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Aus den oben genannten Gründen lehnt pro juventute beide vorgeschlagenen Varianten ab. Sie strebt nach wie vor einen 14-wöchigen, bezahlten Mutterschaftsurlaub, der über die Erwerbsersatzordnung finanziert wird, an. Diesen Vorschlag hat Ständerätin Christine Beerli am 12. Dezember 1999 in Form einer parlamentarischen Initiative in die Diskussion eingebracht. Der Initiative wurde im Ständerat leider keine Folge geleistet. Nationalrat Pierre Triponez hat die Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf alle erwerbstätigen Mütter erneut aufgegriffen. Wir unterstützen seine parlamentarische Initiative, die er am 20. Juni 2001 im Nationalrat eingereicht hat.

Damit die soziale Sicherheit von allen Müttern – unabhängig davon, ob und zu welchem Grad sie erwerbstätig sind – gewährleistet ist, befürwortet pro juventute als flankierende Massnahme die Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien auf nationaler Ebene. Langfristig setzt sich die Schweizerische Stiftung pro juventute für einen umfassenderen Elternurlaub ein.

SapV: Der Schweizerische Apothekerverband vertritt die Interessen von über 5000 Apothekerinnen und Apothekern, die in öffentlichen Apotheken, Spitälern, Industriebetrieben und bei kantonalen und eidgenössischen Behörden tätig sind. Die Arbeit als Pharmazeut ist ein spezifischer Frauenberuf: 70% unserer Mitglieder sind Frauen. In den 1654 Apotheken sind überdies circa 6'500 Pharmaassistentinnen beschäftigt. Eine zeitgemässe und faire Regelung des Lohnanspruchs bei Mutterschaft ist daher für unsere Mitglieder und für unsere Branche sehr wichtig. Wir begrüssen ausdrücklich den Willen von Bundesrat und Parlament, in diesem Bereich endlich eine klare Regelung zu finden.

Wir unterstützen das Anliegen des Bundesrats, zwei wesentliche Missstände zu beheben: Erstens soll neu der Lohnanspruch bei Mutterschaft unabhängig davon bestehen, ob die Arbeitnehmerin im gleichen Dienstjahr aus anderen Gründen an der Arbeit verhindert gewesen ist. Dies ist richtig so, denn eine Schwangerschaft bleibt auch im Zeitalter modernster Medizinaltechnik ein gesundheitliches Risiko. Sie zwingt oftmals die werdende Mutter zur Bettruhe oder verunmöglicht eine Arbeitstätigkeit bis unmittelbar vor der Geburt. Zweitens ist es unfair, per Arbeitsgesetz der Mutter acht Wochen lang das Arbeiten zu verbieten, jedoch keine adäquate finanzielle Regelung dieses Zwangsurlaubs zu bieten. Beiden Punkten trägt der Entwurf des Bundesrats Rechnung.

Eine OR-Lösung wird jedoch aus unserer Sicht dem gesellschaftspolitischen Anliegen nach einem finanziell gesicherten Mutterschaftsschutz nicht gerecht. Wir bevorzugen eine Lösung, wie sie die Parlamentarische Initiative Triponez, Fehr, Haller und Meyer (E0-Lösung) anvisiert.

Eine Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung weist aus unserer Sicht folgende Vorteile auf: Erstens erfolgt sie anteilig durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Zweitens erfahren Wirtschaftszweige mit hoher Frauenquote eine Entlastung. Dies verteilt die finanzielle Last gerechter zwischen den Branchen. Drittens darf die Besserstellung der Frau im beruflichen Alltag kein Lippenbekenntnis aus Zeiten ausgetrockneter Arbeitsmärkte bleiben. Die Anspruchsberechtigung ist daher auf 14 Wochen zu erhöhen. Vergleichsweise wenig, wenn man an die (bisherige) militärbedingte Abwesenheit der Männer denkt, die von den Frauen seit 48 Jahren mitfinanziert wurde. Bedingung ist allerdings, dass die 14 Wochen auch von der Arbeitnehmerseite alimentiert werden.