Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/7: Präzisere Regelung für die Änderung bestehender Gebäude ausserhalb der Bauzonen · 21 Seiten

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Artikel 43a

Zustimmung signalisieren BL, SP, SBV, FSU, Pro Natura, STV, WWF und SVLT. Ablehnend äussern sich UR, SZ, ZG, Rheinaubund, SAV und VSLG. ZH, VD, VLP, SL und SVS erkennen in dieser Bestimmung keinen eigenständigen normativen Gehalt.

Gemäss AG ist eine Formulierung zu finden, die die begrüssenswerte Stossrichtung der Bestimmung gemäss Erläuterungen besser wiedergibt.

SGV möchte eine Ergänzung durch eine Bestimmung, wonach widerrechtlich erstellte Bauten und Anpassungen grundsätzlich in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen sind.

Inkraftsetzung

AG fordert, den Zeitpunkt des Inkrafttretens so festzulegen, dass die Kantone vorgängig den Handlungsbedarf feststellen und nötige (zusätzliche) Schutzmassnahmen einleiten können.