Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/137: Vorentwurf für eine Revision des ZGB (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht); Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden · 133 Seiten
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3. la sospensione del procedimento (art. 19),
4. l'obbligo di cooperare (art. 27–29).
3 Le altre decisioni procedurali sono impugnabili mediante ricorso quando comportano la minaccia di un pregiudizio non più riparabile o di un onere eccessivo.
Eidgenössische Gerichte / Tribunaux fédéraux / Tribunali federali:
BGr: Aus bundesgerichtlicher Sicht sehr zu begrüssen ist das Prinzip der
doppelten Instanz, das im Bereich des Erwachsenen- und Kindesschutzes konsequent verwirklicht werden soll (Bericht zum Verfahren des Vorentwurfs S. 6; vgl. allerdings die in lit. C/b behandelte Ausnahme). An die Stelle der in den Kantonen der deutschen Schweiz üblichen Vormundschaftsbehörde tritt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, die als erstinstanzliches Fachgericht sowohl über Vormundschaftssachen wie auch über Kindesschutzsachen urteilt (Art. 443 Abs. 1 und 2 VE-ZGB). Deren Entscheide können mit Beschwerde bei der kantonalen Aufsichtsbehörde angefochten werden (Art. 444 Abs. 1 und 2 VE-ZGB, Art. 45 VE-Verfahren), die als zweitinstanzliches Gericht mit freier Kognition den Sachverhalt, die Rechtsanwendung und die Angemessenheit überprüft (Art. 46 Abs. 1 VE-Verfahren). Die heute sehr häufigen Fälle, bei denen in Vormundschaftssachen dem bundesgerichtlichen Verfahren nur ein einziger kantonaler Gerichtsentscheid vorausgeht, werden damit der Vergangenheit angehören, was einerseits eine bessere Justizkontrolle gewährleistet und anderseits dem Anliegen der Entlastung des Bundesgerichts entspricht.
Interessierte Organisationen / Organisations intéressées / Organizzazioni interessate:
Uni NE: Cette disposition doit préciser quelle est l'autorité de surveillance
compétente.
Abs. 1 / al. 1 / cpv. 1
Kantone / Cantons / Cantoni:
GR: In diesem Absatz werden die Handlungen und Anordnungen der Kin-
des- und Erwachsenenschutzbehörde als Anfechtungsobjekt statuiert. Um Subsumtions- und Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden, sollte die Begriffsumschreibung "über vorsorgliche Massnahmen" gestrichen oder umformuliert werden. Daneben wäre noch abzuklären, ob nicht auch Unterlassungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Anfechtungsgegenstand sein sollten.
Vorschläge / Propositions / Proposte
Interessierte Organisationen / Organisations intéressées / Organizzazioni interessate:
SAV: Entscheide, verfahrensleitende Verfügungen, Anordnungen über vor-
sorgliche Massnahmen sowie Vollstreckungsverfügungen der Kindes-…