Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/137: Vorentwurf für eine Revision des ZGB (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht); Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden · 133 Seiten

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... Die vorgeschlagene Ausgestaltung der Erwachsenenschutzbehörde als interdisziplinäres Fachgericht wird ausdrücklich begrüsst (inkl. der Begriffsbestimmung von "Gericht" gemäss dem erläuternden Bericht S. 79). Dass damit ein neues Verfahrensgesetz (Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden) geschaffen wird, mag auf den ersten Blick überflüssig erscheinen. Infolge der Kompetenzen und Tragweiten sowie insbesondere im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit der Interessen der betroffenen Kinder und Erwachsenen können wir uns der Begründung für die Notwendigkeit der umfassenden separaten gesetzlichen Regelungen jedoch anschliessen.

... Den Ausführungen über das Verhältnis dieses Vorentwurfs zur künftigen schweizerischen Zivilprozessordnung (s. erläuternder Bericht S. 5 f) kann, unter Verzicht auf Wiederholungen, daher ebenfalls grundsätzlich zugestimmt werden. Allfällige Abweichungen oder Änderungsvorschläge in der parlamentarischen Beratung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

SP: Nous soutenons aussi la mise sur pied d'une procédure globalement

simple et claire, réglant en particulier les recours de manière enfin uniforme.

Interessierte Organisationen / Organisations intéressées / Organizzazioni interessate:

DJS: Gesamthaft betrachtet handelt es sich bei den vorgeschlagenen Vor-

entwürfen um eine begrüssenswerte Revision des geltenden Rechts.

insieme: Die Regelung des Verfahrens vor der Kindes- und Erwachsenen-

schutzbehörde in einem Spezialgesetz und die Verfahrensvereinheitlichung werden grundsätzlich begrüsst.

Pro Mente Sana: Wir begrüssen es, dass das Verfahren vor den Kindes- und

Erwachsenenschutzbehörden in einem gesonderten Bundesgesetz geregelt werden soll. Die Vereinheitlichung des Verfahrens verbessert im Interesse der betroffenen Personen die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien.

SSV: Der Schweizerische Städteverband begrüsst die vorliegenden Vor-

entwürfe.

Der Schweiz. Städteverband begrüsst es, dass das alte, recht umständliche Verfahren auf verschiedenen kantonalen Ebenen durch ein einfaches zweistufiges Entscheidverfahren ersetzt wird. Auf dem Hintergrund der Justizreform 2000, die dem Bund klar die Kompetenz zur Bestimmung des Zivilprozessrechts gibt, ist es vorteilhaft, auch im Bereich des Erwachsenenschutzes bundesweit einheitliche Verfahrensregeln einzuführen.

... Es ist für die alltägliche Praxis der neuen Behörden bedeutsam, sich für diesen spezifischen Bereich, der zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht anzusiedeln ist, auf ein eigenes Bundesverfahrensgesetz abstützen zu können. Dem allfälligen Eingriff in Grundrechte soll ein klar strukturierter Rechtsschutz gegenüber stehen, der auch den Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention