Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/13: Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) · 486 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht
3 Übersicht über das Ergebnis der Vernehmlassung
31 Gesamtbeurteilung des Vorentwurfs
Der Vorentwurf zur Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts wurde mit grosser Mehrheit von den Kantonen, politischen Parteien, Organisationen und übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden gut aufgenommen. Positiv wurde hervorgehoben, dass er die richtige Stossrichtung aufweise. Es handle sich um eine sinnvolle Gesetzesfortentwicklung, indem Anliegen der Praxis aufgenommen und geregelt worden seien, was zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit führe (z.B. GE, NE, OW, FDP, economiesuisse, HEV, kf, SFA, SVIT, SVV, SwissBanking, Uni LA). Lediglich zwei Teilnehmerinnen (economiesuisse und FDP) wünschen eine grundlegende Überarbeitung einzelner Teile und die CVP sogar eine völlige Überarbeitung der Vorlage. Als einziger Kanton schätzt ZG den Vorentwurf gesamthaft betrachtet als eher enttäuschend ein, auch wenn er einige gute Ansätze enthalte. Bei den Parteien lehnt ihn lediglich die SVP in weiten Teilen ab.
Verschiedene Organisationen und übrige Vernehmlassungsteilnehmende – insbesondere Verbände jeglicher Art - haben sich im Hinblick auf die von ihnen vertretenen Interessen lediglich zu bestimmten Einzelfragen oder einzelnen Bestimmungen geäussert, ohne aber eine Gesamtbeurteilung abzugeben. Einzelne haben sogar ganz bewusst auf Ausführungen verzichtet, weil die Mitglieder unterschiedliche Meinungen vertreten (so etwa SVIT).
Die Meinungen über die wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Folgen dieser Teilrevision gehen weit auseinander. So erachtet etwa die SVP zentrale Punkte der Revision wie Raumrecht, Nachbarrecht sowie gewisse Punkte beim Bauhandwerkerpfandrecht aus wirtschaftlicher, finanzieller oder organisatorischer Sicht als untragbar. Die FDP vermisst Ausführungen grundsätzlicher Art über die wirtschaftliche Bedeutung der Revision sowie deren geschätzte Folgen in finanzieller und organisatorischer Hinsicht. Der Kanton BE sieht den grössten volkswirtschaftlichen Nutzen bei der Einführung des Register-Schuldbriefs und der Möglichkeit zur Durchführung öffentlicher Bereinigungsverfahren. Der Kanton UR erwartet notwendige Anpassungen in einem finanziell tragbaren Rahmen, der Kanton ZG hingegen solche unbekannten Ausmasses im EDV-Bereich.
Über die Vorlage hinausgehende Anregungen betreffen zum grossen Teil das Grundpfandrecht. Der Kanton GE und der SNV schlagen eine Überarbeitung des Grundpfandrechts generell vor. Weitere Anregungen betreffen die völlige Abschaffung kantonaler Gesetzgebungskompetenzen bzw. Besonderheiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Grundpfandtiteln sowie die Frage der Wiederverwendung von Inhaberobligationen mit Grundpfandverschreibung (so genannte Wiederauszahlungsklausel; VSK und SbBG). Gewünscht werden weiter Verfahrenserleichterungen bei der Umwandlung altrechtlicher Grundpfandtitel (z.B. SwissBanking). Weitere Anregungen betreffen etwa das Dienstbarkeitsrecht, die Anmerkungsgrundstücke, das Mit- und Stockwerkeigentum, die Anmerkung von Immissionsentschädigungen im Grundbuch (BGer) und die Grundeigentümerhaftung für Waldgrundstücke (SVBK). Ganz speziell hervorgehoben wird immer wieder, dass es im Bereich des Immobiliarsachen- und