Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/69: Krankenversicherung: Neuordnung der Pflegefinanzierung · 55 Seiten
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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung
Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins
(Rahmentarife) stabilisiert werden: Es wird dadurch ein möglichst prä-
mienneutraler Übergang in ein neues Finanzierungssystem gewährleistet. Bereits der in der Botschaft 2A (Spitalfinanzierung) vom Bund vor-
geschlagene Kostenverteilschlüssel zwischen Kantonen und Versiche-
rer würde einen Prämienanstieg in ähnlichem Umfang bewirken. Des-
halb müssen die zwei Vorlagen Spitalfinanzierung und Neuregelung der Pflegefinanzierung unter anderem in Bezug auf die Auswirkungen auf
die Prämien aufeinander abgestimmt werden.
- Die KVG-Revision ist nötig, um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen
und die Rahmentarife durch eine definitive Lösung abzulösen.
- Subjektfinanzierung: Die geltende Objektfinanzierung ist durch eine
Subjektfinanzierung abzulösen.
- Die Finanzierung der Pflege muss in Anlehnung an das Finalitätsprinzip
unabhängig vom Ort bzw. Leistungserbringer erfolgen.
- Gewisse gesamtschweizerische Vereinheitlichung im Pflegebereich:
Gegenwärtige kantonal und insbesondere regional unterschiedliche Fi-
nanzierung führt zu stossenden unterschiedlichen Eigenanteilen der Pa- tienten.
Es ist zu prüfen, ob die unzähligen Pflegebedarfsinstrumente im Heim-
bereich analog dem Spitexbereich vereinheitlicht werden sollten.
Da die wesentlichen Fragen, wie zum Beispiel die Frage der Solidarität der kf Generationen, die Solidarität innerhalb der Familien und die Frage, was unter Hilfe im Alter und was unter Pflege fällt, im Bereich der Pflegefinanzierung
noch nicht beantwortet sind, sind beide vorgeschlagenen Lösungen unbe-
friedigend.
Bei einer umfassenden Beurteilung der Problematik der Pflege- und Hilfekosten für die Menschen im dritten und vierten Alter müsste eine Gesamtschau
der verschiedenen Versicherungen vorgenommen werden und auch deren
Interdependenzen aufgezeigt werden.
Wie sich die beiden Vorschläge auf das Budget der einzelnen Konsument-
Innen auswirkt, wird nicht aufgezeigt.
Die Definitionen von Pflege und Hilfe sind sehr ungenau, was in Zukunft zu
einer Flut von juristischen Einsprachen führen könnte.
Es sind Lösungen zu suchen, die einen möglichst langen Verbleib zu Hause
ermöglichen. Es muss unbedingt beachtet werden, dass dies durch die Ge-
setze unterstützt und nicht verunmöglicht wird.
Sono in particolare favorevoli al principio secondo cui i costi degli istituti me- acsi dicalizzati per anziani e delle cure a domicilio non devono essere messi integralmente a carico della LAMal.
Ils donnent leur préférence au modèle A, tout en réservant leur position sur CP les amendements qui devront être apportés à l’OPAS. La solution A, si elle
n’implique pas de modifications importantes dans la LAMal, nécessite en re-
vanche des modifications essentielles dans l’OPAS. Ils ne pourront donc
donner un avis définitif que lorsqu’ils seront consultés sur la refonte de cette
ordonnance.
Beide Modelle begünstigen einseitig Versicherer und Bund, während sie für SSV Kantone und Gemeinden zu finanziellen Mehrbelastungen führen. Sie wer-
den den Mittelstand in einem nicht akzeptablen Mass belasten und führen zu volkswirtschaftlich unerwünschten Anreizen.
In Anbetracht der unsicheren Datenlage und der im Bericht zitierten Dynamik SBK, SVBG müssen auch die Auswirkungen auf die Patienten aufgezeigt werden. Nur so wird deutlich, dass einmal mehr der Mittelstand zur Kasse gebeten wird.
Les modifications proposées suscitent plutôt perplexité et scepticisme. Dans FMH l’ensemble le modèle B a la préférence. Mais il demande à être approfondi
dans sa conception et affiné dans ses définitions.
Die Vorschläge basieren auf einer Unterscheidung zwischen krankheitsbe- Spitex CH dingter und altersbedingter Pflege. Diese Unterscheidung ist nicht haltbar.