Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/69: Krankenversicherung: Neuordnung der Pflegefinanzierung · 55 Seiten

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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung

Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins

- Unklar ist die Regelung für Personen, die nur vorübergehend (z.B. nach

einem Spitalaufenthalt) pflegebedürftig sind.

- Die Pflege zielt auf Hilfe zur Selbsthilfe ab. Das vorgeschlagene Modell

schafft aber Anreize zur Hilflosigkeit.

Die V erminderung der Karenzfrist für die Hilflosenentschädigung auf 9 Mona-

te ist wünschenswert.

D e Gi PS lehnt Modell A als praxisfremd ab. Der Vorschlag weist finanz- und GPS ve rteilungspolitische Schwächen auf. Unter dem Strich bezahlen OKP und

Bund weniger, Kantone und Pflegebedürftige mehr.

D e Ii dee, eine Hilflosenentschädigung zur AHV für leichte Hilflosigkeit für

Pfleg ebedürftige zu Hause einzuführen, ist aufzugreifen.

L a distinction entre les « soins de base » et les « soins de traitement » peut FRC êtr e théoriquement compréhensible, dans la pratique, on voit mal comment

les p restataires de soins pourront trancher de manière claire.

L'art. 43 al. 1 bis est trop vague, les partenaires sociaux - EMS, Service des

soins à domicile, assureurs maladie, cantons (AVS) et AI - vont se renvoyer

la balle et le patient se trouvera au cœur du système perturbé et véritable-

ment pris en otage.

Ce modèle risque d'entraîner une « surmédicalisation » des cas de « soins

simples » pour les faire profiter des conditions plus généreuses prévues pour

les « soins complexes ».

Modell ist praxisfremd, diskriminiert Patienten mit hohem Grundpflegebedarf SGB und öffnet Missbrauch Tür und Tor.

Die Begriffe Grund- und Behandlungspflege eignen sich heute nicht mehr zur

Differenzierung der Pflegeleistungen.

Die heutige Finanzierung basiert auf einem Spitexpflegebedarf von 20 Stun-

den pro Monat oder einer Stunde täglich. Es besteht die Gefahr einer Unter-

versorgung.

Das Modell A wird abgelehnt, weil es die 1. Säule mit der Pflegeproblematik SAGV belastet. Es wäre auch eine Variante vorzulegen, welche die Hilflosenent-

schädigungen von der AHV definitiv auf die IV überträgt. Die IV verfügt über

die nötigen medizinischen Kompetenzen im Pflegebereich.

Die zeitlichen Kriterien zur Abgrenzung der Pflegestufen sind praktikabler, als

das Begriffspaar "komplexe" und "einfache" Pflege.

economiesuisse lehnt Modell A aus folgenden Gründen ab: economie-

- Die Grundlagen des neuen Finanzierungssystems werden nicht im KVG suisse verankert. Dies ist eine der Hauptschwächen des Modells A, da sie die

Forderung nach Schaffung von Rechtssicherheit nicht gerecht wird.

- Der verfolgte Grundgedanke, zwischen alters- und krankheitsbedingter

Pflege zu unterscheiden, lässt sich nicht in die Praxis umsetzen.

- Für die Beschreibung der einfachen und komplexen Pflegesituation

werden zwei unterschiedliche Definitionen verwendet, die nicht kompa-

tibel sind:

(a) Einteilung aufgrund der Behandlungspflege

(b) Einteilung aufgrund der Hilflosigkeit

- economiesuisse lehnt eine unterschiedliche Finanzierung der Leistun-

gen der Pflegeheime und Leistungen der Spitex ab, da dies zu Wettbe-

werbsverzerrungen führen kann.

- die Pflegefinanzierung für Personen, die weder AHV- noch IV-Bezüger

sind, wird im Modell A offen gelassen. Gibt es hier keine OKP-

Leistungen oder OKP-Leistungen gemäss dem heutigen KVG? Wenn ja

in welchem Umfang (Übernahme der Rahmentarife oder der vollen

Pflegekosten durch die OKP?)?

Il modello A può apparire condivisibile. Sembra tuttavi a che l’introduzione acsi concreta di questo modello ponga parecchi pr oblemi in quanto è praticamente

i mpos sibile, per un paziente anziano, distinguere le cure dovute a malattia da

quelle dovute a vecchiaia.