Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/69: Krankenversicherung: Neuordnung der Pflegefinanzierung · 55 Seiten
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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung
Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins
mienanpassung im vorgeschlagenen Rahmen ist der Personengruppe über
50 durchaus zuzumuten, da ja verschiedene Studien hinlänglich belegen,
dass heute die älteren Personen wirtschaftlich oft sehr viel besser gestellt
sind als die jüngeren, insbesondere solche mit Kindern.
Sie sind der Ansicht, dass eine zweckgebundene Erbschaftssteuer der Ten- SBK, SVBG denz entgegen wirken könnte, sein Geld in gesunden Tagen auszugeben.
Eine soziale Neuregelung der Pflegefinanzierung muss auf folgenden
Grundsätzen basieren:
1. Vollkostenmodell.
2. Der Anteil der Krankenversicherer an den Vollkosten der Langzeitpflege
ist prozentual zu fixieren, und zwar oberhalb des heutigen Kostende-
ckungsgrades von ca. 50%. Die Kostenbeteiligung der Patientinnen und
Patienten beträgt höchstens 20%.
3. Alle übrigen Arten der Pflege müssen im Rahmen der Grundversicherung
finanziert werden.
4. Der Vorschlag bezüglich Ergänzungsleistungen im Expertenbericht Infras
wird unterstützt.
H+ setzt sich für das von den Leistungserbringern (Spitex, SBK und Forum H+ für stationäre Alterspflege vertreten durch CURAVIVA und H+) im April die-
ses Jahres vorgeschlagene Modell ein.
Eine blosse Verschiebung der Kosten von einer Versicherung in eine neue
erscheint H+ keine gangbare Lösung. Eine volle Abgeltung aller Pflegeleis-
tungen im Rahmen des KVG reicht aus, um die Leistungsentschädigung zu
sichern. Eine neue Versicherung verursacht neue Verwaltungskosten. Letztlich bleibt das Abgrenzungsproblemen zwischen altersbedingter und krank-
heitsbedingter Pflege bestehen.
Sie bedauern, dass beide Modelle kaum dazu beitragen, mehr Licht in die ChiroSuisse Finanzierungsmodalitäten der Pflegeleistungen zu bringen. Nach wie vor
bleibt die Vielfalt der Finanzierungsträger erhalten, ja die Finanzierung droht
gar noch unübersichtlicher zu werden. Sie teilen die Meinung, dass die Er-
richtung einer Pflegeversicherung im skizzierten Sinne keine Lösung darstellt und haben kein Verständnis dafür, dass eine eidg. Erbschaftssteuer als er-
gänzende Finanzierungsquelle überhaupt erwähnt wird.
Il convient de mettre en chantier sans plus tarder l’élaboration à l’échelon fé- FRAPIDA déral d’une nomenclature des soins, sur la base de laquelle les tarifs canto-
naux pourront être négociés, mettant ainsi fin aux énormes disparités actuelles qui existent d’un canton à l’autre.
Ein Modell C ist auszuarbeiten: Forum
- Die Finanzierung der Pflegekosten wird als Teil der Finanzierung der
Gesamtkosten eines Heimaufenthaltes geregelt, wobei von den Vollkosten auszugehen ist. Die Aufteilung der Gesamtkosten auf Krankenversicherer, EL und Private ist im Gesetz festzuhalten.
- Die Kriterien, nach denen der Bundesrat den Anteil der Krankenversi-
cherer an den Pflegekosten festlegt, sind im Gesetz festzuschreiben.
- Auf eine strikte Plafonierung der Leistungen der Krankenversicherer auf der aktuellen Höhe ist zu verzichten.
- Finanzierungslücke darf nicht einfach auf die Betroffenen überwälzt
werden.
- Die EL sind so anzupassen, dass keinesfalls zur Abhängigkeit von So-
zialhilfe führt. Die Obergrenze der Leistungen ist aufzuheben und der
Freibetrag beim Vermögensverzehr ist deutlich zu erhöhen.
CURAVIVA beantragt, dass sich das zukünftige Modell der Pflegefinanzie- CURAVIVA rung an das Modell der Leistungserbringer vom 6. April 2004 anzulehnen hat und damit zwingend die folgenden Rahmenbedingungen beinhalten muss:
1. Die Finanzierung der Pflegekosten wird als Teil der Finanzierung der
Gesamtkosten eines Heimaufenthaltes geregelt, wobei von einer Voll-
kostenrechnung (Basis VKL) auszugehen ist.