Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/69: Krankenversicherung: Neuordnung der Pflegefinanzierung · 55 Seiten
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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung
Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins
auch länger dauernde Präventionsprogramme in guter Qualität umgesetzt
werden können, was sich positiv auf die Pflegekosten auswirkt.
Sie erachten die in Art. 19 Abs. 2 KVG vorgeschlagene Einschränkung der SGPG Tätigkeit der Stiftung „Gesundheitsförderung Schweiz“ als nicht sinnvoll und
kontraproduktiv. Sie stellen deshalb den Antrag, auf diese Änderung zu ver-
zichten und den eingefügten zweiten Satz zu streichen.
Gesundheitsförderung ist eine interdisziplinäre Tätigkeit, die sich mit Le-
bensbedingungen, Lebensstilen, Risikofaktoren für Krankheit und Gesund-
heitsdeterminanten beschäftigt. Eine Einschränkung ihres Interventionsfelds
auf die alte Bevölkerung hat weder eine wissenschaftliche, noch eine kon-
zeptuelle Begründung.
Lehnen die Schaffung von Art. 19 Abs. 2 KVG ab. Diese Frage muss in der PULSUS ausschliesslichen Kompetenz der Versicherer und der Kantone bleiben.
H+ unterstützt eine neue Schwerpunktbildung in der „Altersprävention", so- H+ wohl auf Ebene der generellen Prävention als auch der individuellen, und bit-
tet den Bundesrat, hier schnell zu Handeln. H+ ist bereit, an Programmen
mitzuarbeiten.
H+ weist jedoch daraufhin, dass für eine solche notwendige Verstärkung der
Prävention und speziell der Altersprävention eine Überarbeitung des Ge-
sundheitswesens innerhalb einer verfassungsrechtlichen Neuordnung ange-
bracht ist. Nur die Ausweitung einzelner Massnahmen mag opportun sein,
der Konsistenz einer Schweizer Gesundheitspolitik hilft es nicht.
Art. 19 Abs. 2 KVG unverändert belassen. Chirosuisse Die Ergänzung von KVG Art. 19 Abs. 2 mit dem Ziel, dass die für die Ge- SRK sundheitsförderung vorgesehenen Mittel zielgerichtet auch zugunsten der
Altersprävention eingesetzt werden, erscheint angesichts der im Langzeit-
pflegebereich zu erwartenden Kosten äusserst sinnvoll. Die Mittel dazu müs-
sen jedoch aus dem bereits heute definierten Beitrag ausgeschieden werden.
Das ffg erachtet die Förderung der Altersprävention als sinnvoll und zweck- ffg mässig.
Die Stiftung Gesundheitsförderung soll ihre Schwerpunkte selbständig set- santésuisse zen. Es ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, die konkrete inhaltliche
Schwerpunktsetzung der Stiftung via KVG-Revision festzuhalten.
Aucun objectif précis d’économies à réaliser sur le plan de cette mesure ac- Cosama cessoire n’a été fixe. La Fondation Promotion Santé Suisse sera placée de-
vant un choix : changer de priorité ou étendre son programme en prélevant
davantage de contributions. La première option est privilégiée. Il y a cepen-
dant des fruits à attendre d’un tel effort de prévention et cette initiative est
saluée.
Der SSR begrüsst, die Prävention im Alter zu einem Schwerpunkt der Ge- SSR sundheitsförderung auszugestalten.
Les mesures conduisant à accorder une importance particulière à la promo- FARES tion de la santé et à la prévention des maladies chez les personnes âgées
reçoivent l’appui de la FARES à condition que les associations de personnes
âgées soient considérées comme des partenaires reconnus aux côtes des
professionnels de la santé, et que l'on forme spécialement et en suffisance
du personnel qualifié pour ces tâches.
Lehnt diese gesetzgeberische Einschränkung ihres Public Health Auftrages Gesundheitsab und stellt den Antrag, auf Änderung von Art. 19 Abs. 2 KVG zu verzichten förderung und den eingefügten zweiten Satz zu streichen.
Bei vielen Menschen treten die belastenden Faktoren, ja sogar behand-
lungsbedürftigen Symptome nicht erst im Alter, sondern bereits in mittleren
und bei manchen gar in jüngeren Jahren auf. Public Health Massnahmen
müssen früh angesetzt werden.
Haben heute eine auf die gesamte Bevölkerung ausgerichteten Auftrag zu
erfüllen. Weshalb soll bei dieser grundlegenden Tätigkeit zugunsten der Ge-