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Vernehmlassung 2004/69: Krankenversicherung: Neuordnung der Pflegefinanzierung · 149 Seiten

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1.5 Exkurs: Abdeckung des Pflegerisikos in ausländischen Sozialsystemen

Angesichts der Bedeutung, welche die Langzeitpflege in der Gesundheitspolitikder OECD-Länder in den letzten Jahren gewonnenhat, hat die OECD die verschiedenen Systeme für Langzeitpflege in 19 Ländern29unter dem Blickwinkel der vergangenen und künftigen Reformen bezüglich Finanzierung und Leistungen untersuchtund in einer Studie30publiziert. Folgende allgemeine Aussagen lassen sich aus dem Bericht entnehmen.

Die meisten der untersuchten Länder haben ein System entwickelt, das bedürftigen älteren Personen ermöglicht, Pflege in einer Institution zu erhalten, wenn auch die Pflegeleistungen in sehr unterschiedlichen Formen angeboten werden (Geldleistungen, Sachleistungen,Abgeltung der informellen Hilfe etc.). Ebenso vielfältig sind die Finanzierungssysteme der Langzeitpflege für ältere Leute aufgebaut (Steuern,

Beiträge, Eigenleistungen).Ein gemeinsameszentralesAnliegen der Reform-

bemühungen in allen Ländern stellt jedoch die Koordination der Pflegeleistungen und –institutionen für Pflegebedürftige dar. In einer Mehrheit von Ländern dienen die Steuern als Hauptquelle zur Finanzierung der Pflege, während eine Minderheit ein Sozialversicherungssystem für die Deckung der Langzeitpflegekosten und anderer aussergewöhnlicher Ausgaben errichtet hat (Österreich, Deutschland, Japan, Niederlande und Luxemburg)31. In einigen wenigen Ländern werden die Pflegeleistungen in Spitälern im beschränktem Masse durch die Krankenversicherung finanziert, mangels speziell für die Langzeitpflege errichteter Institutionen (Ungarn, Korea, Mexiko und Polen).

Von den 19 untersuchten Ländern kennen sieben (Österreich, Deutschland, Japan, die Niederlande, Norwegen, Luxemburg und Schweden) ein bedarfsunabhängiges Leistungssystem mit einer allgemeinen Deckung, welche die Langzeitpflege in der gleichen Art wie andere gesundheitliche Bedürfnisse im gesamten Sozialversicherungssystem regelt. Die zwölf anderen Länder haben ein ganz oder teilweise bedarfsabhängigesSystem, welches auf dem Einkommen und/oder Vermögen beruht. Innerhalb dieser beiden Gruppierungen sind die Systeme sehr heterogen aufgebaut.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass eine zunehmendeAnzahl von Ländern dazu

tendiert, die Prinzipien der öffentlichen Finanzierung der akuten Krankheitspflege auch auf die Langzeitpflege anzuwenden.In diesen Ländern findet die Idee einer obligatorischen Versicherung analog der Versicherung für akute Krankheiten zunehmende Akzeptanz. Andere Länder sind bezüglich eines Systemwechselsvon einer bedarfsabhängigenund beschränktenDeckung des Pflegerisikos zu einer bedarfsunabhängigenDeckung noch zurückhaltend.Doch auch in den Ländern mit einem bedarfsunabhängigenLeistungssystem sind die privaten Haushalte zur Beteiligung an den Kosten verpflichtet, und dies in stärkerem Masse als bei der Pflege für akute Krankheiten.

29

Australien, Österreich, Kanada, Deutschland, Ungarn, Irland, Japan, Korea, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Spanien, Schweden, Schweiz,

Vereinigtes Königreich, USA

30

Ad Hoc Group on the OECD Health Project, Long-term Care, vorgesehenzur Veröffentlichung bis Mitte 2004

31 Vgl. Anhang1