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Vernehmlassung 2004/69: Krankenversicherung: Neuordnung der Pflegefinanzierung · 149 Seiten

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1.4.2 Finanzierung auf der Mikroebene

Die Einführung der einheitlichenKostenrechnungund Leistungserfassung,wie sie verordnungsrechtlich auch für Pflegeheime gefordert wird27, macht es möglich, die Tageskosten für einen Heimaufenthalt auszuwerten und Betriebsvergleiche anzustellen. Die nachfolgende Grafik28 zeigt, als beispielhafte Annäherung an den Finanzierungsbedarf, der sich dem einzelnen Heimbewohner stellen kann, die durchschnittlichen Aufenthaltskosten von ca. 20 privaten und öffentlichen Heimen im Kanton Bern im Jahre 2001 auf. Vergleichbare gesamtschweizerischeAuswertungen sind gegenwärtig nicht verfügbar.

Grafik 2: Durchschnittliche Aufenthaltskosten im Pflegeheim pro Bewohnertag im Kanton

Bern

Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3

H Betreuung(fix, 20.-/BT)

[] PflegeKVG (variabelnachStufe)

[] Pension (fix, 138.-/BT inkl. Investitionskosten)

a Total

Bei den Tageskosten sind die Infrastrukturkosten miteinberechnet. Die Kosten für Mittel und Gegenständesind ebenfallsmitberücksichtigt,nicht aber die Medikamenten-, Arzt- und Therapiekosten. Die Pftegekosten enthalten die Personal- und Pflegematerialkosten, jedoch keine Infrastrukturkosten.

Die für die KrankenpflegeberechnetenKosten beziehensich auf die Situation wie sie bei konsequenter Umsetzung des geltenden Rechts aussehen würde. Aufgrund der unten in Ziffer 2.3.1. erwähntenRahmentarifefür die Vergütung der Pflegekosten im Heim fällt der FinanzierLIngsanteilder Krankenversichererjedoch geringer aus

27 Vgl. hierzu hinten Ziffer 2.3.1.

28 Beat Wenger, Finanzierung der stationärenLangzeitpflege, sipp focus 1/2003, S. 1ff.