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Vernehmlassung 2004/69: Krankenversicherung: Neuordnung der Pflegefinanzierung · 149 Seiten
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Höhe also nicht mehr beschränktsein, wobei unterstelltwird, dass die Kantone
einen Höchstbetrag für die massgebendenHeimtaxen vorsehen'u. Bei Heimen mit Pflegekosten innerhalb der definierten Taxgrenzen könnten die Pflegekosten voll übernommen und das Sozialhilferisiko praktisch ausgeschlossen werden.
3.4 Begleitende kostendämpfende Massnahme: Stärkung der Prävention Können zwei wesentlichegesetzgeberischeZiele des KVG – die Stärkungder
Solidarität zwischen den Versicherten und die Gewährleistung des rechtsgleichen Zugangs zu medizinischen Leistungen – als erreicht betrachtet werden, so gilt dies
nicht für das dritte Teilziel des historischenGesetzgebers,die Eindämmungder
Kostenentwicklung: Seit Inkrafttreten des KVG im Jahre 1996 weisen sowohl die Gesamtausgaben der Krankenversicherung wie auch die Krankenversicherungskosten für den Pflegebereich jährliche Steigerungsratenaus, die deutlich über der durchschnittlichen Lohn- und Preisentwicklung liegen. Wird die Kostenentwicklung in ihre Komponenten zerlegt (Kosten = Menge x Preis), so ist festzustellen,dass die
Preise generelleine deutlichuntergeordnete,im Pflegebereichwegen den
bestehenden Rahmentarifen kaum eine Rolle spielen, und die Kostenzunahme daher schwergewichtig auf der Mengenentwicklung beruht. Zu unterscheiden sind allerdings die Gründe für die Mengenentwicklung: Während gesundheitsökonomische Experten im Gesamtsystem der Krankenversicherung ein beachtliches Rationalisierungspotential ausmachen - gemäss internationalen Studien sind bis zu 30 Prozent der erbrachten Leistungen aus medizinischer Sicht ohne Nutzen -, weil nicht-medizinische Motive (wie die Auslastung bestehender Kapazitäten, die Einkommensoptimierung der Leistungserbringer, das Anspruchsverhalten der Patienten
oder Mehrfachbehandlungenwegen fehlender Koordination in der Behand-
lungskette etc.) die Leistungserbringung beeinflussen, so sind diese Motive – und damit die Rationalisierungsmöglichkeiten - im Pflegebereich in ihrer Bedeutung stark zu relativieren: Gerade schwer pflegebedürftige Personen haben kaum eine Wahlfreiheit oder einen Spielraum, um Konsumpräferenzen zu formulieren, die Pflegeleistungen werden schwergewichtig von nicht-ärztlichen Leistungserbringer11 auf ärztliche Verordnung nach einer Bedarfsabklärung erbracht und in den Pflegeheimen bestehen kaum Überkapazitäten. Dieser unterschiedliche Erklärungshintergrund für die Kostensteigerung entbindet nun nicht davon, kostendämpfende Ansätze auch im Pflegebereich zu entwickeln, doch müssen diese anderer Qualität sein: Im Vordergrund steht nicht die Vermeidung medizinisch wenig oder nicht indizierter Diagnose- oder Therapieleistungen, Ëondern die Förderung der Prävention.
3.4.1 Bedeutung der Altersprävention
Die Resultate einer breit angelegten, im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms „Alter“ (NFP 32) durchgeführten Studie'15haben gezeigt, dass präventive
44 Bis heutehaben nur drei Kantone keinen Höchstbetrag für die Alters-, Invalidenwohn- und Pflegeheimeeingeführt: Neuenburg, St.Gallen und Basel-Landschaft.
45 Heidi Schmocker, Willy Oggier, Andreas Stuck (Hg.), Gesundheitsförderungim Alter durch präventive Hausbesuche, SGGP-Schriftenreihe, No.62, Muri 2000