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Vernehmlassung 2004/69: Krankenversicherung: Neuordnung der Pflegefinanzierung · 149 Seiten

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Hausbesuche Behinderungen im Alter wirksam vorbeugen können. Als besonders wirksam erwiesen sich dabei geriatrische Hausbesuche im Dreimonatsrhythmus bei älteren Menschen, die noch keine oder nur sehr geringfügigeBehinderungenaufweisen: Für diese Personengruppewar das Risiko einer Heimeinweisung viermal tiefer, als bei der Kontrollgruppe, die im Rahmen der Studie keine Präventionsleistungen bezogen hatte. Hingegen können ältere Menschen, die bereits eine oder mehrere Behinderungen aufweisen, von einem Programm geriatrischer Hausbesuche nicht profitieren, weil bei dieser Personengruppenicht die Prävention, sondern die Therapie und Rehabilitation im Vordergrund steht.

Die geriatrische Prävention ist aber, zumindest für Nicht-Behinderte, nicht nur medizinisch wirksam, sondern auch kosteneffizient,wenn auch nur mittelfristig: Die Realisierung des der Studie zugrundeliegenden Interventionsprogramms verursacht Kosten von rund 700 CHF pro Person und Jahr. Der Vergleich dieser jährlichen Kosten mit den zu erwartenden Einsparungen durch reduzierte Pflegeheimein-

weisungenzeigt, dass ab dem drittenJahr ein Nettogewinnim Betrag von knapp

2000 CHF pro Person und Jahr erwartet werden kann.

3.4.2 Vorschläge zur Umsetzung

Die NFP-Studie hat gezeigt,dass die Qualitätder interdisziplinäreKenntnisse voraussetzenden Hausbesuche ein entscheidender Faktor für den Erfolg des Programms ist. Eine breitere Umsetzung in die Praxis erfordert deshalb Massnahmen auf verschiedenen Ebenen der Ausbildung sowie der Leistungs- und Qualitätskontrolle. In der Schweiz existieren weder im nicht-ärztlichen noch im ärztlichen Bereich ausreichende Ausbildungsangebote. Mit der bestehenden Gesundheitsschwestern-Ausbildung wird das Anforderungsprofilnur ungenügendabgedeckt.Auch im ärztlichen Bereich stellt die Realisierung eines solchen Programms erhöhte.Anforderungen: Um die geriatrische Kompetenz der Haus- und Fachärzte zu erhöhen, müssten spezielle Fort- und Weiterbildungsangebotegeschaffenwerden. Schliesslich wären auch gemeinsame Ausbildungsbestandteile (z.B. angehende Ärzte bzw. Ärztinnen mit angehendenPflegenden) in Erwägung zu ziehen. Trotz – oder vielmehr gerade

wegen - dieser Defizite erscheintes angebracht,die Alterspräventionauf

verschiedenen Ebenen zu fördern:

- Ebene der generellen Präventiorr. Auf einer generellenEbene könnte die bestehendeStiftung „GesundheitsförderungSchweiz“, welche nach Art. 19 KVG Massnahmenzur Förderung der Gesundheitund zur Verhütung von Krankheiten anregt, koordiniert und evaluiert, gesetzlich verpflichtet werden, die Altersprävention aIs Handlungsschwerpunkt zu definieren. In Präventionskampagnen wären sowohl die ältere Bevölkerung wie die Ärzteschaft, insbesondere die Hausärzte, für Aspekte der altersspezifischenPrävention (z.B. Sturzprävention) zu sensibilisieren

- Ebene der individuellen Prävention: Auf der Ebene der individuellen Präventions-

massnahme, auf die die NFP-Studie abzielt, existiert bereits eine gesetzliche Grundlage: Nach Art. 26 KVG übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten u.a. „für vorsorgliche Massnahmen zugunsten von Versicherten, die in erhöhtem Masse gefährdet sind“, wobei die vorsorglichen Massnahmen von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt oder angeordnet werden muss. Bevor eine Leistungspflichtder Krankenversichererin diesem Bereich auf Verordnungsebene beschlossen werden könnte, müsste es in einem ersten Schritt