Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten

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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr

Schweizerischer Der Absatz soll neu lauten: "Der Anteil der Beiträge an Investitionen des öffentli-Eisenbahn- und chen Verkehrs sowie des Langsamverkehrs in Städten und Agglomerationen Verkehrspersonal- bemisst sich nach den Erfordernissen der Mehrjahresprogramme, die der

Verband Bundesrat nach Anhörung der Kantone festlegt."

MinVG Art. 17a Kanton Schaffhau- Die grundsätzliche offene Ausgestaltung, die angepasste Modelle und Programme sen ermöglicht, wird begrüsst.

Kanton Appenzell Die grundsätzliche offene Ausgestaltung, die angepasste Modelle und Programme Ausserrhoden ermöglicht, wird begrüsst.

Kanton St.Gallen Die grundsätzliche offene Ausgestaltung, die angepasste Modelle und Programme

ermöglicht, wird begrüsst.

Christlich-soziale Stimmt der Neuregelung zu. Es ist abzuklären, welche Anforderungen an solche Partei Schweiz Trägerschaften gestellt werden.

Verkehrs-Club der Es wird vorgeschlagen, dass sich der Bund auf die Förderung des öffentlichen Schweiz Verkehrs und des Langsamverkehrs in Städten und Agglomerationen konzentriert.

Alles andere trägt zur weiteren Verschärfung der Probleme bei. Deshalb soll Art. 17a Abs. 1 MinVG neu wie folgt lauten: "Der Bund leistet Beiträge an Investitionen des öffentlichen Verkehrs auf Strasse und Schiene sowie des Langsamverkehrs, die zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem in Städten und Agglomerationen führen."

Zusätzlich soll ein Art. 17a Abs. 1bis MinVG angefügt werden: "Die Beiträge werden nur ausgerichtet, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und der Ressourcenverbrauch, die Gesundheits- sowie die Umweltbelastung reduziert werden."

Schweizerische Velo Stimmt der Neuregelung zu.

Konferenz

MinVG Art. 17a Schweizerische Vorschlag: Der Bund leistet Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die zu einem Abs. 1 Volkspartei effizienten und bedürfnisgerechten Gesamtverkehrssystem in Städten und Ag-

glomerationen führen.

Sozialdemokratische In diesem Artikel soll die Sicherheit auch ein verbindliches Kriterium sein. Neue Partei der Schweiz Formulierung: "Der Bund leistet Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die zu einem

sicheren, effizienten und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem in Städten und Agglomerationen führen."

Grüne Partei Folgende Änderung wird beantragt:

Schweiz "1. Der Bund leistet Beiträge an Investitionen des öffentlichen Verkehrs auf Stras-

se und Schiene sowie des Langsamverkehrs, die zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem in Städten und Agglomerationen führen." Schweizerischer Beitragsgewährungen sollen an eine Gesamtverkehrsplanung in der Agglomerati-Gewerkschaftsbund on geknüpft werden. Die Verkehrsmassnahmen dürfen durch den Bund nur finan-

ziert werden, wenn sie den raumplanerischen, umwelt- und gesundheitsbezogenen Zielsetzungen der Agglomerationspolitik genügen.

Automobil Club der Der Begriff "nachhaltigeren" soll mit "bedarfsgerechten und wirtschaftlichen" und Schweiz "effizienteren" soll mit "effizienten" ersetzt werden. Art. 17a Abs. 1 soll deshalb

neu wie folgt lauten: "Der Bund leistet Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die zu einem effizienten, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Gesamtverkehrssystem in Städten und Agglomerationen führen."

Begründung: Die Verwendung des Komparativs ist nicht angebracht. In der Zielsetzung geht es nicht um den Bezug zur aktuellen Lage, sondern um eine klare Aussage zur anzustrebenden Situation. Zudem ist der Begriff der Nachhaltigkeit je nach Standpunkt sehr umstritten und tendiert heute stark dazu, beliebig ausgelegt zu werden. Um das Gesamtverkehrssystem zu qualifizieren, ist er deshalb untauglich. Das Gesamtverkehrssystem hat sich primär an den reell existierenden Bedürfnissen der Benützer und am Kosten/Nutzen-Faktor zu orientieren und muss daher bedarfsgerecht und wirtschaftlich sein. Dies fordert explizit auch der neue Art. 43a Abs. 5 BV.

Touring Club A l'article 17a, alinéa 1 de la LUMin, le TCS demande de remplacer la mention de Schweiz l'efficacité et de la durabilité du système de transport par la proposition suivante: «

... qui rendent plus efficace et plus économique le système global des transports dans les villes et agglomérations ». Il note à ce propos que la notion de durabilité comporte les trois volets environnemental, social et économique, et qu'elle ne contribue ainsi pas à la clarté de l'exécution de cette disposition.

Autogewerbe- Antrag: "Der Bund leistet Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die zu einem effi-Verband der zienten bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Gesamtverkehrssystem in Städten Schweiz und Agglomerationen führen."

Es braucht eine klare Aussage, wie die Situation zu sein hat. Und weiter kann der Begriff der Nachhaltigkeit beliebig ausgelegt werden. Das Gesamtverkehrsystem muss sich primär an den reell existierenden Bedürfnissen der Benützer und am Kosten/Nutzen Faktor orientieren. Dies wird auch in Art. 43a Abs. 5 BV gefordert. Schweizerischer Gefordert wird eine Ergänzung, dass die Beiträge an den öffentlichen Verkehr Eisenbahn- und gehen, und dass neben der Effizienz und der Nachhaltigkeit auch die Sicherheit Verkehrspersonal- ein verbindliches Kriterium sein muss.

Verband Vorschlag: "Der Bund leistet Beiträge an Investitionen des öffentlichen Verkehrs

auf Strasse und Schiene sowie des Langsamverkehrs, die zu einem sicheren,

effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem in Städten und Agglomerationen führen."

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