Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten

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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr

lichkeiten auch nie Gebrauch gemacht wurde. Und schliesslich wird erklärt, dass die Streichung eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger bedeutet.

Tabelle 30 Anträge zum Bereich „Flugplätze“

BV / BG / VO Vernehmlasser Anträge

LFG Kanton Zürich Die Aussage, wonach die Standortkantone für den Betrieb der Flughäfen allein

verantwortlich seien, ist überholt und widerspricht in Teilen der vom Bund neuerdings veröffentlichten Luftfahrtspolitik. Gemäss dieser prüft der Bund nämlich eine Veränderung der Trägerschaft, um die nationalen Interessen ausgewogener berücksichtigen zu können.

Kanton Bern Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Luzern Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Schwyz Gleiche Haltung wie die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen

Verkehrs (KöV).

Kanton Glarus Beim Wechsel von der militärischen Nutzung zu einer zivilen Nutzung muss aus

der aktuellen Sicht ("Verzicht auf den Militärflugplatz Mollis") eine sinnvolle Lösung zwischen Bund (heutiger Besitzer VBS) und allenfalls Kanton/Gemeinde gefunden werden.

Kanton Zug Es wird nicht verstanden, dass der Bund die Möglichkeit der Darlehensgewäh-

rung mit dem Hinweis auf die Beteiligung des Bundes an der Swiss streichen will. Insbesondere, da im Bericht zur Luftfahrtpolitik (2004) die Idee diskutiert wird, dass der Bund im Bereich der Landesflughäfen eine stärkere Rolle spielen soll. Canton de Fribourg Le nouveau règlement est approuvé.

Kanton Schaffhausen Stimmt der Neuregelung zu. Die Finanzierung der Flughäfen soll grundsätzlicher

Art - ausserhalb der NFA - geregelt werden.

Kanton Appenzell Stimmt der Neuregelung zu.

Ausserrhoden

Kanton St.Gallen Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Aargau Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Thurgau Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Tessin Stimmt der Neuregelung zu.

Canton de Vaud En ce qui concerne les modifications légales, le Canton de Vaud se rallie large-

ment à l'avis de la Conférence des directeurs cantonaux des transports publics (CDTP) du 6 décembre 2004.

Canton de Neuchâtel Le nouveau règlement est approuvé.

Canton de Genève Le nouveau règlement est approuvé.

Freisinnige Demokra- Stimmt der Neuregelung zu.

tische Partei der

Schweiz

Schweizerische Der Möglichkeit Darlehen an Landesflughäfen zu gewähren wird unter folgenden Volkspartei Bedingungen zugestimmt: Die Landesflughäfen werden nicht in die alleinige

Kompetenz des Bundes überführt. Die ungedeckten Kosten der Flugsicherung, die aus Leistungen für Regionalflughäfen und der Leichtfliegerei entste-

hen,werden nicht den Landesflughäfen belastet.Zurückgewiesen wird die Aussage, wonach der Anteil des Bundes an der Finanzierung der Swiss einen erheblichen Beitrag an die Aufrechterhaltung der Infrastrukturen der schweizerischen Luftfahrt darstelle.

Schweizer Flugplatz- L'Association Suisse des Aérodromes est convaincue que le domaine de

verein l’infrastructure aéronautique ne requiert pas de désenchevêtrement. En plus, des

réformes structurelles sont en cours au travers du processus de définition de la politique aéronautique de la Confédération. Le rapport du Conseil fédéral dans ce sens est en cours de délibérations parlementaires. Il s’impose donc de prendre d’abord connaissance du résultat de l’orientation sectorielle qui sera donnée avant de passer à la formalisation des objets constitutifs de la nouvelle répartition des tâches, si tant est qu’elle soit nécessaire.

AEROSUISSE - Die Zuständigkeiten im Bereich der Luftfahrt sind bereits heute in der Luftfahrts-Dachverband der gesetzgebung klar und abschliessend definiert. Aus diesem Grund bedarf naschweizerischen mentlich der Bereich der Luftfahrtinfrastruktur weder einer Entflechtung der Zu-Luftfahrt ständigkeiten noch einer Neuregelung des Subsidiaritätsprinzips. Zudem sollen

die Ergebnisse der parlamentarischen Beratung in Bezug auf den luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrates abgewartet werden, bevor überhaupt an eine grundsätzliche Neuorientierung der Verteilung von Aufgaben zwischen Bund und Kantonen im Luftfahrtbereich gedacht wird.

Konferenz der kanto- Die Möglichkeit des Bundes den Flugplätzen zins- und amortisationsgünstige nalen Direktoren des Darlehen zu gewähren, fällt dahin (Art. 101a und 103 LFG). Diese Möglichkeit öffentlichen Verkehrs wurde nie beansprucht, belastete aber indirekt den Finanzspielraum des Bundes.

Die Finanzierung der Flughäfen soll grundsätzlicher Art - ausserhalb der NFA - geregelt werden.

Fédération des Entre- Après avoir massivement soutenu Swiss et partant l'aéroport de Zurich, l'on prises Romandes supprime la possibilité pour la Confédération d'allouer aux aérodromes des prêts

assortis d'intérêts et de conditions d'amortissement préférentiels!

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