Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten

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Vernehmlassung NFA 4. Bildung

auf eine innerstaatliche Anerkennung abzustellen. Auch eine Anerkennung in einem anderen Staat sollte gebührend berücksichtigt werden.

Kaufmännischer Stimmt der Neuregelung zu.

Verband Schweiz

Schweizerische Ar- Stimmt der Neuregelung zu.

beitsgemeinschaft für

Sozialpolitik

ABG Art. 9 Canton de Fribourg D’accord avec la mobilité générale en Suisse; à compléter par « pour une formation

reconnue à l’étranger les subsides ne peuvent pas être supérieurs au montant qui serait alloué pour la même formation en Suisse. »

Kanton Schaffhausen Grundsätzlich sollten im Fall einer Studienrichtung, die in der Schweiz nicht angebo-

ten wird, Ausbildungsbeiträge auf der Basis der effektiven Ausbildungskosten ausgerichtet werden können. Für im Ausland absolvierte Ausbildungsgänge, die auch in der Schweiz angeboten werden, sollten lediglich die Kosten für die Berechnung von Ausbildungsbeiträgen an vergleichbaren schweizerischen Ausbildungsstätten berücksichtigt werden.

Kanton Appenzell Mit der Neuregelung nicht einverstanden. Hinsichtlich der Studiengänge ist offen-Innerrhoden sichtlich, dass die Universitätskantone befugt sind zu entscheiden, welche Studien-

gänge sie anbieten wollen und welche nicht. Der Entscheid aller Universitätskantone z.B. Sinologie nicht anzubieten, beschneidet die freie Wahl der Studienrichtung ebenso sehr wie die Entscheidung einzelner Kantone, für die Studienrichtung Sinologie keine Ausbildungsbeihilfen mehr auszuzahlen. Weshalb das eine möglich, das andere nicht möglich sein soll, müsste zumindest begründet werden.

Hinsichtlich des Studienortes muss es möglich sein, dass die Kantone den Besuch der günstigsten Variante favorisieren: dabei wird nicht ein bestimmter Studienort vorgeschrieben oder ein anderer verboten, vielmehr wird der Ausbildungsbeitrag so angesetzt, dass er für den Besuch des günstigsten Studienortes hinreichend ist.

Schweizerischer La reconnaissance de l’équivalence entre formation purement scolaire et formation Gewerbeverband professionnelle ainsi que l’égalité de traitement entre ces deux voies de formation

est préconisée. Donc l’article 9 doit aussi s’appliquer à la formation professionnelle supérieure.

Kaufmännischer Stimmt der Neuregelung zu.

Verband Schweiz

Verband der Schwei- Dieser Artikel wird als sehr bedeutsam erachtet und auch dementsprechend bezer Studierenden- grüsst. Wenn er auch die Mobilität nicht geradezu fördert, so beseitigt er doch teils schaften heute noch bestehende Mobilitätshindernisse bzw. marktverzerrende Mechanismen. Schweizerische Ar- Stimmt der Neuregelung zu.

beitsgemeinschaft für

Sozialpolitik

ABG Art. 9a (neu) Kanton Appenzell Es wird beantragt, einen neuen Art. 9a ABG "Ausbildungsbeihilfen für Zweitausbil-Innerrhoden dung" aufzunehmen:

"An Zweitausbildungen werden nur aus wichtigen Gründen Ausbildungsbeihilfen geleistet."

Begründung: Die Ausbildungsfinanzierung durch den Staat rechtfertigt sich nur unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Existenzsicherung. Dafür genügt in der Regel eine tertiäre Erstausbildung. Ist eine Zweitausbildung unter diesem Aspekt notwendig oder mindestens förderlich, und bezahlt keine andere Institution diese Ausbildung (z.B. AIV oder IV im Sinne der Umschulungsmassnahmen), so kann der Kanton aus Gründen, die er selbst definieren kann, solche Beihilfen gewähren.

Ausgeschlossen soll es jedoch sein, dass der Bund die Kantone zwingen kann,

akademisches joy riding zu finanzieren.

ABG Art. 10 Kanton Wallis Si une recherche d'harmonisation au plan suisse peut être saluée, il convient d'ad-

mettre que la solution proposée de répartition entre la Confédération et les cantons provoque une perte de souveraineté des cantons qui ne fixeront plus eux-mêmes le montant des bourses pour le tertiaire, en fonction de leurs disponibilités financières. Cette perte de souveraineté est acceptable dans la mesure où la Confédération finance elle-même les montants sur lesquels elle aura un pouvoir de décision. En l'occurrence, les cantons financeront en majeure partie les bourses du tertiaire, alors qu'ils auront perdu tout pouvoir de décision en la matière. Ils seront donc réduits au statut de simple "payeur" et liés par les décisions de la Confédération.

economiesuisse economiesuisse propose qu'à l'avenir, les aides à la formation prennent davantage

la forme de prêts offerts à des conditions avantageuses.

ABG Art. 11 Kanton Zürich Den Kantonen sind die finanziellen Konsequenzen der Neuregelung in der Botschaft

des Bundesrates klar aufzuzeigen.

Im Rahmen der Botschaft des Bundesrates an das Parlament sind nicht nur die Daten über die heutigen sozialen Verhältnisse der Studierenden, sondern auch diejenigen über die Lebenshaltungskosten und die Auswirkungen einer Harmonisierung auf die unterschiedlichen Regionen aufzuarbeiten. Zusätzlich ist anhand von Beispielen darzulegen, was diese Regelung für die Kantone konkret bedeutet.

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