Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/86: Volkszählung 2010 · 69 Seiten
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Einführung des Gebäudeidentifikators aus dem GWR in die Einwohnerregister bedingt)?
Falls nein, ist er bereit,
a) eine Vollerhebung bei der Bevölkerung zu finanzieren, um die Informationen der Gemeinden mit nicht harmonisierten Registern mittels traditionellem Fragebogen zu erheben (der Bund wird diese Kosten nicht übernehmen können) ?
oder ist er einverstanden
b) die Volkszählung um ein bis drei Jahre zu verschieben, bis die Registerharmonisierung vollständig realisiert ist?
Fragen an die Parteien, Verbände und weitere interessierte Kreise
Ist es zeitlich möglich, die Grundmerkmale der Einwohnerregister bis 2010 zu harmonisieren?
In der nachfolgenden Tabelle (Tabelle 1) sind die Antworten zum ersten Teil der Fragen an die Kantone aufgeführt, d.h. ihre Stellungnahme zur Frage, ob der Abschluss der Harmonisierung der Grundmerkmale in den Einwohnerregistern bis 2010 möglich ist, sowie die Stellungnahmen der Parteien, Verbände und weiteren interessierten Kreise zur gleichen Frage.
Die Erklärungen der Kantone hinsichtlich ihrer Bereitschaft, Vollerhebungen zur Sammlung der nicht harmonisierten Daten zu finanzieren, werden im Rahmen der Kommentare zu Tabelle 6 erörtert. Die Standpunkte der Kantone über eine allfällige Verschiebung der Volkszählung um ein bis drei Jahre finden sich in Tabelle 3, zusammen mit den entsprechenden Antworten der Parteien, Verbände und weiterer interessierter Kreise.