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Vernehmlassung 2006/122: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen (FRONTEX) · 3 Seiten

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Entwurf,13.11.06

Schweizerische Mission bei den

Europäischen Gemeinschaften

Die schweizerische Mission bei den Europäischen Gemeinschaften entbietet dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, mit Bezug auf die Notifikation des Rates vom 9. März 2006, die erstellt worden ist gestützt auf Art. 7 Abs. 2, lit. a, erster Satz des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (nachfolgend: Schengen-Assoziierungsabkommen), das am 26. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichnet worden ist, den Empfang dieser Notifikation zu bestätigen. Letztere hat folgenden Inhalt:

"In Anwendung von Artikel 7 Abs. 2, lit. a, erster Satz und Artikel 14 Abs. 1 des Abkommens, welches die Schweiz an den Schengen-Besitzstand assoziiert, ist der Schweiz die Verabschiedung des folgenden Rechtsaktes notifiziert worden:

- Verordnung des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Dokument des Rates: 10827/04 FRONT 117 COMIX 429

Datum der Annahme: 26.10.20041“

Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union

Brüssel

1 ABl. L 349 vom 25.11.2004, S 1.