Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/4: Konzept Bär Schweiz · 4 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Umwelt BAFU

Abteilung Artenmanagement

2. Juni 2006

Auswertungsbericht Konzept Bär

Referenz/Aktenzeichen: F225-1497

Ausgangslage

Das Bundesamt für Umwelt BAFU ist nach Artikel 10 Absatz 6 der Jagdverordnung (SR 922.01) verpflichtet, Konzepte (Managementpläne) für den Umgang mit bestimmten, geschützten Tierarten zu entwickeln. Solche Konzepte wurden bereits für Biber, Wölfe und Luchse in Kraft gesetzt.

Am 27. Februar 2006 hat das BAFU das Konzept Bär Schweiz in die Anhörung geschickt an Bundesämter, Kantone, landwirtschaftliche Verbände, Naturschutzorganisationen und andere Betroffene. Zuvor hatte die „Arbeitsgruppe Grossraubtiere“, bestehend aus Vertretern interessierter Kreise, das Konzept besprochen.

Rücklauf

Insgesamt haben sich 5 Bundesämter, 26 Kantone, 12 landwirtschaftliche Verbände, 6 naturschutzorientierte Organisationen sowie 10 weitere interessierte Verbände (u.a. aus den Bereichen Jagd, Forstwirtschaft, Wissenschaft, Tourismus) zum Konzeptentwurf geäussert (Tabelle 1).

Akzeptanz des Konzeptes Bär Schweiz

Insgesamt wurde die rasche Erarbeitung des Konzeptes aufgrund der Erfahrungen mit dem ersten Bären in der Schweiz nach 100 Jahren im Sommer 2005 begrüsst. Mehrheitlich waren die Anhörungspartner, insbesondere die meisten Kantone, mit der Stossrichtung einverstanden und bemängelten lediglich einzelne Punkte. Es gab aber auch ablehnende Stimmen, so von den Kantonen Wallis, Bern und Waadt und von den meisten landwirtschaftlichen Verbänden.

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