Vorlage

Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 388Fedlex · Vorlage

Düngerbuch-Verordnung Anhörung

Anhang 2 (Art. 9)

Tierische Nebenprodukte, welche nicht als Dünger oder als Bestandteile davon verwendet werden dürfen, sofern sie nicht bewilligt sind.

a. Blutmehl und andere Blutprodukte;

b. Gelatine aus Abfällen von Wiederkäuern;

c. Fleischmehl und Fleischknochenmehl;

d. Griebenmehl und Griebenkuchen;

e. Knochenschrot;

f. Fett, das aus nicht geniessbaren Teilen von Schlachtabfällen extrahiert

wurde;

g. Horn- und Klauenmehl;

h. Produkte, die aus Produkten nach den Buchstaben a-g hergestellt wurden;

i. Abfälle der Produkte nach den Buchstaben a-h.