Vorlage

Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 390Fedlex · Vorlage

Düngerbuch-Verordnung Anhörung

Anhang 4 (Art. 12)

Toleranzen

a. Die in diesem Anhang festgelegten Toleranzen stellen die erlaubten

Abweichungen des gemessenen Wertes von dem zugesicherten Nährstoffgehalt dar.

b. Sie dienen dazu, Unsicherheiten bei der Herstellung, der Probenahme und

der Analyse aufzufangen.

c. Ist für einen Nährstoff kein Höchstwert angegeben, dann bestehen keine

Beschränkungen hinsichtlich der Überschreitung des zugesicherten Gehalts.

d. Folgende Toleranzen werden auf die zugesicherten Nährstoffgehalte bei den

verschiedenen Düngertypen zugestanden:

1. Mineralische Einnährstoffdünger Absolute Werte in Masseprozenten in N, P2O5, K2O, MgO, Cl

1.1. Stickstoffdünger

Kalksalpeter 0,4

Kalkmagnesiasalpeter 0,4

Natronsalpeter 0,4

Chilesalpeter 0,4

Kalkstickstoff 1,0

Nitrathaltiger Kalkstickstoff 1,0

Ammonsulfat oder schwefelsaures Ammoniak 0,3

Ammoniumnitrat oder Kalkammonsalpeter:

- bis zu 32 % einschließlich 0,8

- über 32 % 0,6

Ammonsulfatsalpeter 0,8

Stickstoff-Magnesiumsulfat 0,8

Stickstoff-Magnesia 0,8

Harnstoff 0,4

Calciumnitratsuspension 0,4

Stickstoffdüngerlösung mit Formaldehydharnstoff 0,4

Stickstoffdüngersuspension mit Formaldehydharnstoff 0,4

Ammoniumsulfatharnstoff 0,5

Stickstoffdünger-Lösung 0,6

Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung 0,6