Vorlage
Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 390Fedlex · Vorlage
Düngerbuch-Verordnung Anhörung
Anhang 4 (Art. 12)
Toleranzen
a. Die in diesem Anhang festgelegten Toleranzen stellen die erlaubten
Abweichungen des gemessenen Wertes von dem zugesicherten Nährstoffgehalt dar.
b. Sie dienen dazu, Unsicherheiten bei der Herstellung, der Probenahme und
der Analyse aufzufangen.
c. Ist für einen Nährstoff kein Höchstwert angegeben, dann bestehen keine
Beschränkungen hinsichtlich der Überschreitung des zugesicherten Gehalts.
d. Folgende Toleranzen werden auf die zugesicherten Nährstoffgehalte bei den
verschiedenen Düngertypen zugestanden:
1. Mineralische Einnährstoffdünger Absolute Werte in Masseprozenten in N, P2O5, K2O, MgO, Cl
1.1. Stickstoffdünger
Kalksalpeter 0,4
Kalkmagnesiasalpeter 0,4
Natronsalpeter 0,4
Chilesalpeter 0,4
Kalkstickstoff 1,0
Nitrathaltiger Kalkstickstoff 1,0
Ammonsulfat oder schwefelsaures Ammoniak 0,3
Ammoniumnitrat oder Kalkammonsalpeter:
- bis zu 32 % einschließlich 0,8
- über 32 % 0,6
Ammonsulfatsalpeter 0,8
Stickstoff-Magnesiumsulfat 0,8
Stickstoff-Magnesia 0,8
Harnstoff 0,4
Calciumnitratsuspension 0,4
Stickstoffdüngerlösung mit Formaldehydharnstoff 0,4
Stickstoffdüngersuspension mit Formaldehydharnstoff 0,4
Ammoniumsulfatharnstoff 0,5
Stickstoffdünger-Lösung 0,6
Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung 0,6