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Vernehmlassung 2006/9: Die Freisetzung umweltgefährdender Organismen wird neu geregelt (Totalrevision der Freisetzungsverordnung) · 56 Seiten

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Freisetzungsverordnung 814.911

Anhang 4

Angaben für Bewilligungsgesuche betreffend pathogene Organismen

Anhang 4.1 (Art. 15)

Bewilligungsgesuche für Freisetzungsversuche mit pathogenen Organismen

1 Allgemeine Informationen

11 Name und Adresse der Gesuchstellerin (Unternehmen oder Institut);

12 Name, Qualifikation und Erfahrung der verantwortlichen Wissenschaftle-

rinnen und Wissenschaftler;

13 Informationen über die Wirksamkeit der Verwendung der Organismen.

2 Bezeichnung und Charakterisierung der Organismen

21 wissenschaftliche Bezeichnung und sonstige Namen;

22 taxonomische Daten, einschliesslich Subspezies, Stamm oder Typ;

23 für gebietsfremde Arthropoden und Nematoden eine Bestätigung der

taxonomischen Daten durch eine anerkannte wissenschaftliche Autorität sowie Name und Adresse der Institution, bei der Referenztiere archiviert werden;

24 phänotypische und genetische Marker sowie Beschreibung der Möglich-

keiten zur eindeutigen Identifikation der Organismen in all ihren Entwicklungsstadien in der Umwelt;

25 Methoden zur Aufzucht der Organismen;

26 genaue Quelle und Beschreibung der für den Versuch vorgesehenen

Stämme und Kulturen; bei gebietsfremden Arthropoden und Nematoden Name und Adresse der Organisation, die die Tiere züchtet bzw. genaue Angaben zum Ort (Längen- und Breitengrad, Höhe, Habitat, Wirte) und Jahreszeit der Feldsammlung;

27 Regionen, in denen die Organismen bereits absichtlich oder unabsichtlich

freigesetzt wurden, sowie die dabei gemachten Erfahrungen;