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Vernehmlassung 2006/9: Die Freisetzung umweltgefährdender Organismen wird neu geregelt (Totalrevision der Freisetzungsverordnung) · 56 Seiten
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Freisetzungsverordnung 814.911
Anhang 4
Angaben für Bewilligungsgesuche betreffend pathogene Organismen
Anhang 4.1 (Art. 15)
Bewilligungsgesuche für Freisetzungsversuche mit pathogenen Organismen
1 Allgemeine Informationen
11 Name und Adresse der Gesuchstellerin (Unternehmen oder Institut);
12 Name, Qualifikation und Erfahrung der verantwortlichen Wissenschaftle-
rinnen und Wissenschaftler;
13 Informationen über die Wirksamkeit der Verwendung der Organismen.
2 Bezeichnung und Charakterisierung der Organismen
21 wissenschaftliche Bezeichnung und sonstige Namen;
22 taxonomische Daten, einschliesslich Subspezies, Stamm oder Typ;
23 für gebietsfremde Arthropoden und Nematoden eine Bestätigung der
taxonomischen Daten durch eine anerkannte wissenschaftliche Autorität sowie Name und Adresse der Institution, bei der Referenztiere archiviert werden;
24 phänotypische und genetische Marker sowie Beschreibung der Möglich-
keiten zur eindeutigen Identifikation der Organismen in all ihren Entwicklungsstadien in der Umwelt;
25 Methoden zur Aufzucht der Organismen;
26 genaue Quelle und Beschreibung der für den Versuch vorgesehenen
Stämme und Kulturen; bei gebietsfremden Arthropoden und Nematoden Name und Adresse der Organisation, die die Tiere züchtet bzw. genaue Angaben zum Ort (Längen- und Breitengrad, Höhe, Habitat, Wirte) und Jahreszeit der Feldsammlung;
27 Regionen, in denen die Organismen bereits absichtlich oder unabsichtlich
freigesetzt wurden, sowie die dabei gemachten Erfahrungen;