Vorlage

Vernehmlassung 2006/9: Die Freisetzung umweltgefährdender Organismen wird neu geregelt (Totalrevision der Freisetzungsverordnung) · 56 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 56Fedlex · Vorlage

Freisetzungsverordnung AS …

räume (Berner Konvention),

in Ausführung des Übereinkommens vom 12. April 199990 zum Schutze des Rheins,

Gliederungstitel vor Art. 9a

2a. Abschnitt: Bekämpfung landesfremder Fische und Krebse

Art. 9a

Die Kantone treffen Massnahmen, damit landesfremde Fische und Krebse nach Anhang 3, die in Gewässer gelangt sind, sich nicht ausbreiten; soweit möglich entfernen sie diese.

Art. 10 Abs. 3

3Überdies teilen sie dem Bundesamt die Ergebnisse ihrer Erhebungen über die Zusammensetzung der Fisch- und Krebsbestände sowie ihrer Massnahmen nach Artikel 9a mit.

Art. 18 Abs. 2

Aufgehoben

Anhang 3 Artikelverweis

(Art. 7, 8 und 9a)

Anhang 4

Aufgehoben

90 SR 0.814.284