Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 95 Seiten

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Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“

Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)

Frage 4: Handlungsfeld «elektronisches Patientendossier» (vgl. S. 24ff)

Die Ziele/Meilensteine und Inhalte sind richtig und angemessen gesetzt, sodass das Endziel A7 (lebenslanges elektronisches Patientendossier)

Abkür- erreicht werden kann (allenfalls Bemerkungen zur Dringlichkeit der aufgezung Art führten oder zu weiteren Meilensteinen).

ES F Folgende Punkte sind konkret zu regeln:0

- Eindeutige Identifikation: Hier handelt es sich um eine zentrale Voraus-

setzung zur Weiterentwicklung von eHealth. Bis 2008 sind die Grundlagen für die eindeutige Identifikation von Schweizer Bürgern in der Schweiz einzuführen und die Rahmenbedingungen für die Nutzung im eHealth durch den Datenschutz zu definieren.

- Interoperabilität: Die Sicherung der Interoperabilität ist eine Voraus-

setzung für die Nutzung des Potentials von eHealth und zur Verhinderung von Marktabschottung. Hier haben Bund und Kantone eine Führungsaufgabe. 2007 sollen sich Bund und Kantone auf ein Standardisierungsgremium für Vorgaben für die Interoperabilität von Schweizer eHealth Plattformen einigen, das 2008 operabel wird.

- Zulassungsvorschriften: Bis 2008 sind möglichst offene, d.h. auf Rah-

menbestimmungen beschränkte Voraussetzungen festzulegen, die ein eHealth Provider erfüllen muss, um eHealth Services auf der Basis eines lebenslangen Patientendossiers in der Schweiz anzubieten

(Datenhosting in der Schweiz, Mandantenfähigkeit der Systeme, Neutralität, Sicherheit Rechencenter etc, Interoperabilität, Verfügbarkeit).

- Zertifizierung und Qualitätssicherung: Bis 2008 sollte eine unab-

hängige Zertifizierungsstelle existieren, welche eHealth-Plattformen und Gesundheitsportale aufgrund standardisierter Security- und

Qualitätsrichtlinien beurteilt und Qualitätssiegel vergibt. Dies verhindert einen Wildwuchs von Anbietern mit qualitativ ungenügenden eHealth-Services, welche eHealth in der Ausbreitung schaden.

- Anreizsysteme: Sollte die Freiwilligkeit der Anwendung von eHealth als

Prinzip gewahrt bleiben, braucht es Anreize für Patienten und Leistungserbringer, damit eHealth Anwendung findet. Diese sollten allenfalls auch durch die OKP im Sinne einer Investition vorfinanziert bzw. über Tarmed-Tarife abgegolten werden können, vor allem dann, wenn der return on investment durch Effizienzsteigerungen und oder

Qualitätsverbesserungen anschliessend kompensiert werden und den Versicherungen und Patienten zugute kommen.