Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 95 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 61Fedlex · Ergebnisbericht

Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“

Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)

Frage 6: Handlungsfeld «Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie» (S. 32ff)

Die Ziele/Meilensteine und Inhalte sind richtig und angemessen gesetzt,

sodass das Oberziel «Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie» zung Art führten oder zu weiteren Zielen/Meilensteinen).

Abkür- erreicht werden kann (allenfalls Bemerkungen zur Dringlichkeit der aufge- GSUR B1

HBHE C0

Helsana D Der Zeitplan ist ambitiös. Zu befürchten ist, dass die nötige Akzeptanz bei 0

den Leistungserbringern und vor allem bei den Patienten nicht in nützlicher Frist zu erreichen ist.

Zweifelhaft ist, ob der Bund die entsprechenden Kompetenzen hat, in diesem Bereich aktiv zu werden (vgl. Frage 1). Wie im Bericht erwähnt ist es die Koordination der Kantone die eigentliche Kompetenz des Bundes, die Kantone sind zuständig für die Sicherstellung der Versorgung. Aus diesem Auftrag aber einen derart detailliert eHealth-Auftrag ableiten zu wollen, ist nicht geprüft worden.

HL7 F1

HPLUS C Aus heutiger Sicht lässt sich noch nicht beurteilen, welche Strukturen für 0

die Umsetzung tatsächlich notwendig sind. Die eigentlichen Akteure des Gesundheitssystems müssen eine zentrale Rolle einnehmen. Der Auf- und Ausbau einer eHealth-Architektur erfordert ein Miteinander aller Beteiligten und ist kaum von einer Instanz kontrollierbar.

IBM F IBM vertritt die von ePower vertretene klare Regelung der Zuständigkeiten 2

des Staates für den digitalen Zugang:

- Der Staat übernimmt hoheitliche Aufgaben, die Erfüllung der Dienstleistungen erfolgt durch Private

- Der Staat fördert den Wettbewerb unter den Anbietern aufgrund von Qualitätsmerkmalen

- Administrative Transaktionen zwischen Bürger und Staat sind elektronisch durchführbar, auch im Gesundheitswesen

IBM steht ebenfalls hinter den von ePower postulierten Grundsätzen im Zusammenhang mit eHealth. Diese Grundsätze finden sich leider nur ansatzweise in der nationalen eHealth-Strategie.

INSEL C Gut, dass Raum für die vertiefte Behandlung spezifischer Themen bleibt. 2

Zeitplan erscheint ambitiös.

C7: Die Forschung mit Hilfe der Daten aus den elektronischen Patientendossiers sollte auch in die Ziele aufgenommen werden.