Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 95 Seiten

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Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“

Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)

Frage 9: Prioritäre Massnahmen (S. 46ff)

Die prioritären Massnahmen sind die richtigen (allenfalls Bemerkungen zur Abkür- Dringlichkeit der aufgeführten oder zu weiteren Massnahmen, Hinweise zung Art auf Quellen).

SGAM C Das Koordinationsorgan braucht eine «projekt-unabhängige» Finanzierung. 2

Durch die Bereitstellung der nötigen Mittel können die Promotoren (Bund,

Kantone) beweisen, dass es ihnen ernst ist mit der Umsetzung der eHealth-Strategie. Dass sich ein Gremium selbst um die Finanzierung kümmern muss ist doch erstaunlich. Dies sogar für die einzelnen Projekte zu fordern, ist kontraproduktiv. So ist es z.B. gut vorstellbar, dass Projekt B inhaltlich von Projekt A abhängig ist, die Finanzierung von A nicht geregelt ist und somit beide Projekte nicht realisiert werden können. – Man kann sich bei dem vorgeschlagenen Finanzierungsmodell des Eindruckes nicht erwehren, dass zwar alle eHealth wollen, dies aber nichts kosten darf; falls es doch etwas kostet,

sollen die «Anderen» bezahlen. Wenn diese Mentalität weiter anhält, ist eine Bruchlandung der eHealth-Strategie sehr wahrscheinlich.

SGTM I Statt strukturorientierte Massnahmen sollten vielmehr Funktionen und der 3

qualitative Outcome einer bedürfnisgerechten Gesundheitsproduktion definiert werden. Dafür müssen übergeordnete nationale Gesundheitsziele angestrebt werden, das heisst, eine nationale Gesundheitsstrategie, für

deren Umsetzung eHealth einen wichtigen Lösungsansatz darstellt.

Das nationale Koordinationsorgan ist in der vorgeschlagenen Form und Ausrichtung nicht zielführend. Nebst einer Koordinationsplattform muss eine Betreibergesellschaft etabliert werden, welche die Interessen der Industrie und der Leistungserbringer koordiniert sowie die eigentliche Imvation angestrebt werden.

plementierung umsetzt und finanziert. Durch neue rechtliche Grundlagen sollen nicht Behinderung durch Regulierung, sondern Förderung von Inno- SI F Schliessen sich der Stellungnahme von SATW an.3

SIK I2

SISR G Schliessen sich der Stellungnahme von SATW an.3

SNV I2

SPCH H Bund und Kantone müssen klares rechtliches Umfeld schaffen.2

SPI C1

SPIMD C1

SSCN B1

sitz in die beratende Begleitgruppe.

SSR E Die älteren und alten Menschen stellen einen sehr beträchtlichen Anteil der 2 Versicherten und Patienten dar. Aus diesem Grund wünscht der SSR Ein- SUVA D1

SVBG C1

SVV D0

SZHOI B1