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Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011

Version für die Anhörung (Juni 2007)

Versalzung und Verdichtung etc.).

U 9 Minimierung von Umweltrisiken

Das Kriterium besagt, dass die Auswirkungen von Umweltkatastrophen zu reduzieren sind und Unfallrisiken nur insoweit einzugehen sind, als sie auch beim grösstmöglichen Schadensereignis keine dauerhaften Schäden über eine Generation hinaus verursachen. Ereignisse mit zwar geringer Eintretenswahrscheinlichkeit, aber hohem Schadenpotenzial sind so gut wie möglich zu verhindern.

WIRTSCHAFT

W 1 BIP pro Kopf

Das BIP (Bruttoinlandprodukt) ist ein Mass für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einer Periode. Es entspricht dem Wert aller im Inland produzierten Güter und Dienstleistungen. Das BIP pro Kopf entspricht dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen. Dieses wird als Indikator für den Wohlstand interpretiert. Wohlstand hat viele Dimensionen, Einkommen ist dabei eine wichtige, zumal es neben direktem materiellem Wohlstand (Konsum) auch den Zugang zu anderen Dimensionen des Wohlstands ermöglicht (Vermögen, Bildung, Gesundheit, Umweltqualität etc.). Die Berücksichtigung dieses (auch umstrittenen) Indikators fusst auf der Hypothese, dass Nachhaltige Entwicklung nicht möglich ist, wenn beim BIP pro Kopf zu grosse Abstriche gemacht werden.

W 2 Effiziente Infrastruktur und Dienstleistungen

Qualitativ hoch stehende und effiziente Infrastrukturen und Dienstleistungen der öffentlichen Hand stiften Nutzen für die Gesellschaft und sind damit Teil der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt. Eine Verringerung dieses Indikators führt zu Wohlfahrtsverlust. Der Indikator misst die Qualität und Effizienz und nicht den Umfang der durch die öffentliche Hand angebotenen Infrastrukturen und Dienstleistungen. Es geht somit insbesondere darum, dass die vom Staat (neben der privaten Wirtschaft) für die Allgemeinheit erbrachten Leistungen in einer hohen Qualität und effizient erbracht werden.

W 3 Wertvermehrende Investitionsquote

Wert erhaltend ist die Investitionsquote (Anteil der Bruttoinvestitionen am Bruttosozialprodukt), wenn Entwertungen des Kapitalstocks periodisch durch Ersatzinvestitionen kompensiert werden. Eine Wert erhaltende Investitionsquote ist notwendig, um den volkswirtschaftlichen Kapitalstock (Privatwirtschaft, öffentliche Hand) zu erhalten.

W 4 Langfristig tragbare Staatsverschuldung

Ein mittelfristig – über einen Konjunkturzyklus – ausgeglichenes Haushaltsbudget ist eine Voraussetzung, damit die öffentliche Hand den aufgetragenen Aufgaben nachkommen kann. Ein längerfristiges Ungleichgewicht führt zur Handlungsunfähigkeit des Staates und zu negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung.

W 5 Ressourceneffizienz

Die Ressourcen (Kapital, Arbeit, Boden, Umwelt, Wissen) sind knapp. Ein effizienter Umgang mit den Ressourcen ist deshalb eine Voraussetzung für eine Nachhaltige Entwicklung. Ressourcenverschwendung behindert die Bedürfnisbefriedigung heutiger und zukünftiger Generationen.

W 6 Wettbewerbsfähigkeit

Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit meint die Fähigkeit der Schweizer Wirtschaft, sich im internationalen Handel zu behaupten. Für die Schweiz als kleine offene Volkswirtschaft ist eine intakte wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit eine wichtige Voraussetzung für die langfristige Erhaltung eines angemessenen Prokopfeinkommens und damit für die Befriedigung der legitimen Bedürfnisse der heutigen und zukünftigen Generationen.

W 7 Arbeitskräftepotenzial

Arbeit ist neben Kapital und Umweltressourcen der zentrale Produktionsfaktor für die Wirtschaft und damit bestimmend für die wirtschaftliche Entwicklung. Das qualitativ/quantitative Arbeitskräftepotenzial besteht aus der erwerbsfähigen Bevölkerung und deren Know-how. Der Erhalt bzw. die Steigerung des Arbeitskräftepotenzials verbessert die Möglichkeiten der Bedürfnisbefriedigung der heutigen und zukünftigen Generationen und ist damit positiv für eine nachhaltige Entwicklung.

W 8 Innovationsfähigkeit, leistungsfähige Forschung

Innovationsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Volkswirtschaft „Neues“ zu schaffen, das zu einer verbesserten gesellschaftlichen Bedürfnisbefriedigung führt. Eine leistungsfähige Forschung und deren nutzbringende Umsetzung ist eine Voraussetzung für eine innovative und wettbewerbsfähige Wirtschaft.

W 9 Ordnungspolitische Rahmenbedingungen

Damit sind die in der Bundesverfassung (BV) angesprochenen Rahmenbedingungen gemeint: Art. 94 BV: Sie [Bund und Kanton] sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft. Die Rahmenbedingungen sollen so ausgestaltet werden, dass sie der Wirtschaft als Ganzes und nicht partikulären Interessen Einzelner dienen. Abweichungen vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbesondere auch Massnahmen, die sich gegen den Wettbewerb richten, sind nur zulässig, wenn sie in der BV vorgesehen oder durch kantonale Regalrechte begründet sind.

GESELLSCHAFT

G 1 Bildung, Lernfähigkeit

Bildung, unterstützt durch Lernfähigkeit, unterstützt die Personenwerdung, die Sozialisation und die Lernfähigkeit der Menschen und qualifiziert sie für den Arbeitsprozess