Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/67: Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken · 2 Seiten
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Erläuterungen zur Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken
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1. Einleitung
Mit Bundesbeschluss vom 23. März 2007 haben die Eidgenössischen Räte angeordnet, dass für Gaskombikraftwerke (GuD-Anlagen) Kompensationsauflagen gelten. Bewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn die von den Kraftwerken verursachten CO2-Emissionen vollumfänglich kompensiert werden. Dabei dürfen im Grundsatz maximal 30 Prozent durch Reduktionsleistungen im Ausland erfolgen. Bei absehbaren Versorgungsengpässen kann der Bundesrat diesen Anteil auf maximal 50 Prozent erhöhen.
Das fakultative Referendum zu diesem Bundesbeschluss ist am 12. Juli 2007 unbenutzt verstrichen. Der Bundesrat setzt den Bundesbeschluss zusammen mit der CO2- Gaskombiverordnung in Kraft. Die Verordnung will vor allem gegenüber den betroffenen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Kraftwerke mit Gas- und Dampfturbinen planen, und den Standortkantonen, die für die Erteilung der nötigen Betriebs- und Baubewilligung zuständig sind, Klarheit schaffen.
2. Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Art. 1 Gegenstand
Die Verordnung präzisiert den Bundesbeschluss vom 23. März 2007 insofern, als dass sie Anforderungen, Vorgehen und Zuständigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung und den Anteil anrechenbarer Auslandzertifikate regelt.
Art. 2 Auslandanteil
Für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Reduktionsleistungen gelten die Bestimmungen der CO -Anrechnungsverordnung1 sinngemäss. Darin sind auch die
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30 Prozent maximal anrechenbarer Anteil für Emittenten wie Gaskombikraftwerke festgelegt. Der prozentuale Anteil bezieht sich dabei auf die durch ein Gaskombikraftwerk verursachten CO2-Emissionen über die Jahre 2008 bis 2012, die vollumfänglich kompensiert werden müssen.
Im Fall eines Engpasses bei der Stromversorgung in der Schweiz erlaubt der Bundesbeschluss dem Bundesrat, den Anteil bis auf maximal 50 Prozent zu erhöhen. Die am 22. Februar 2007 veröffentlichten Energieperspektiven des Bundesamtes für Energie rechnen ab dem Winterhalbjahr 2018 mit einer permanenten Versorgungslücke der inländischen Stromproduktion Unter extremen Bedingungen können aber bereits früher Versorgungsengpässe entstehen. Beispielsweise würde das zeitliche Zusammentreffen einer sehr kalten Winterperjode und tiefer Pegelstände mit einem kurzfristigen Ausfall eines Kernkraftwerks zu einem solchen Versorgungsengpass führen.
1 SR 641.711.1