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Vernehmlassung 2007/68: Änderung der Einfuhrverordnung Getreide und Futtermittel, der Agrareinfuhrverordnung und der Brotgetreide-Freigabeverordnung zur vorübergehenden Erhöhung und Freigabe des Zollkontingentes Brotgetreide · 2 Seiten

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Verordnung über die Festlegung von Zollansätzen und die Einfuhr von Getreide, Futtermitteln, Stroh und Waren, bei deren Verarbeitung Futtermittel anfallen (Einfuhrverordnung Getreide und Futtermittel)

Änderung vom ... Oktober 2007

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Einfuhrverordnung Getreide und Futtermittel vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert:

Art. 2b Abs. 3

3Das Bundesamt kann das Zollkontingent durch Verordnung in mehreren Tranchen zeitlich gestaffelt freigeben und die Freigabe zeitlich beschränken. Es hört die interessierten Kreise vorgängig an.

Art. 2c Änderung des Zollkontingents Brotgetreide

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement kann das Zollkontingent

Brotgetreide bei ungenügender Versorgung des inländischen Marktes nach

Anhörung der interessierten Kreise vorübergehend erhöhen.

II

Diese Änderung tritt am 1. November 2007 in Kraft.

... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 916.112.211

2007-