Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

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Mineralverarbeitende Industrie

Anlagen zur Herstellung von Zementklinker in Drehrohröfen mit Kohlendioxid einer Produktionskapazität von über 500 Tonnen pro Tag oder

von Kalk, einschliesslich Brennen von Dolomit und Magnesit, in

Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von über

50 Tonnen pro Tag oder in anderen Öfen mit einer Produkti-

onskapazität von über 50 Tonnen pro Tag.

Anlagen zur Herstellung von Glas einschliesslich Glasfasern Kohlendioxid mit einer Schmelzkapazität über 20 Tonnen pro Tag.

Anlagen zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Kohlendioxid Brennen (insbesondere Dachziegel, Ziegelsteine, feuerfeste

Steine, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan) mit einer Produkti-

onskapazität über 75 Tonnen pro Tag.

Anlagen zur Herstellung von Steinwolle mit einer Produktions- Kohlendioxid kapazität von über 20 Tonnen pro Tag.

Anlagen zum Trocknen oder Brennen von Gips oder zur Her- Kohlendioxid stellung von Gipskartonplatten und sonstigen Gipserzeugnis-

sen bei Betrieb von Feuerungsanlagen mit einer

Feuerungswärmeleistung von über 20 Megawatt.

Sonstige Industriezweige

Industrieanlagen zur Herstellung von:

a. Zellstoff aus Holz und anderen Faserstoffen Kohlendioxid

b. Papier und Pappe mit einer Produktionskapazität von Kohlendioxid über 20 Tonnen pro Tag

Chemische Industrie

Herstellung von Industrieruss durch Verbrennung organischer Kohlendioxid Stoffe wie Öle, Teere, Crack- und Destillationsrückstände bei

Betrieb von Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärme-

leistung von über 20 Megawatt.

Herstellung von Salpetersäure Kohlendioxid und

Stickoxid (Distickstoffmonoxid)

Herstellung von Adipinsäure Kohlendioxid und

Stickoxid (Distickstoffmonoxid)

Herstellung von Glyoxal und Glyoxylsäure Kohlendioxid und

Stickoxid (Distickstoffmonoxid)