Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten
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Mineralverarbeitende Industrie
Anlagen zur Herstellung von Zementklinker in Drehrohröfen mit Kohlendioxid einer Produktionskapazität von über 500 Tonnen pro Tag oder
von Kalk, einschliesslich Brennen von Dolomit und Magnesit, in
Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von über
50 Tonnen pro Tag oder in anderen Öfen mit einer Produkti-
onskapazität von über 50 Tonnen pro Tag.
Anlagen zur Herstellung von Glas einschliesslich Glasfasern Kohlendioxid mit einer Schmelzkapazität über 20 Tonnen pro Tag.
Anlagen zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Kohlendioxid Brennen (insbesondere Dachziegel, Ziegelsteine, feuerfeste
Steine, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan) mit einer Produkti-
onskapazität über 75 Tonnen pro Tag.
Anlagen zur Herstellung von Steinwolle mit einer Produktions- Kohlendioxid kapazität von über 20 Tonnen pro Tag.
Anlagen zum Trocknen oder Brennen von Gips oder zur Her- Kohlendioxid stellung von Gipskartonplatten und sonstigen Gipserzeugnis-
sen bei Betrieb von Feuerungsanlagen mit einer
Feuerungswärmeleistung von über 20 Megawatt.
Sonstige Industriezweige
Industrieanlagen zur Herstellung von:
a. Zellstoff aus Holz und anderen Faserstoffen Kohlendioxid
b. Papier und Pappe mit einer Produktionskapazität von Kohlendioxid über 20 Tonnen pro Tag
Chemische Industrie
Herstellung von Industrieruss durch Verbrennung organischer Kohlendioxid Stoffe wie Öle, Teere, Crack- und Destillationsrückstände bei
Betrieb von Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärme-
leistung von über 20 Megawatt.
Herstellung von Salpetersäure Kohlendioxid und
Stickoxid (Distickstoffmonoxid)
Herstellung von Adipinsäure Kohlendioxid und
Stickoxid (Distickstoffmonoxid)
Herstellung von Glyoxal und Glyoxylsäure Kohlendioxid und
Stickoxid (Distickstoffmonoxid)