Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/58: Änderung der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV), der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Verordnung vom 23. August 2000 über das Fahrberechtigungsregister · 2 Seiten

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H453-0107

I. Allgemeines

Das Bundesamt für Strassen führte am 18. August 2008 eine konferenzielle Anhörung zu den geplanten Änderungen der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV), der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Verordnung über das Fahrberechtigungsregister durch. Im Anschluss an diese Veranstaltung bestand bis zum 22. August 2008 überdies die Möglichkeit zu einer schriftlichen Stellungnahme.

Kernpunkte der Änderungsvorlage waren:

- eine Rechtsgrundlage, die den Fähigkeitsnachweis betreffend den Transport von

Personen bzw. Gütern alternativ zum Eintrag im Führerausweis mittels einer separaten Karte ermöglicht

- Anpassungen an das in der EU grosszügiger interpretierte Übergangsrecht

- Anpassungen bei den Prüfungs- und Ausbildungsmodalitäten zwecks Optimie-

rung der Prüfungen und der Prüfungsorganisation

- eine Ausdehnung der Ausnahmebestimmungen für Binnenfahrten während der

Berufsausbildung

II. Stellungnahmen zu den einzelnen Vorlagen

Die vorgeschlagenen Anpassungen in den oben erwähnten Bundesratsverordnungen werden anlässlich der konferenziellen Anhörung von den Anwesenden mit einer einzigen Ausnahme unisono gutgeheissen.

Der einzige Änderungsantrag stammt von der ASTAG und betrifft Artikel 4 Absatz 1 CZV. Danach soll die auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung weiterhin die Regel bilden. Die Ausdehnung der Ausnahmebestimmung auf die gesamte Ausbildungszeit sei ausschliesslich jenen Personen zu gewähren, die eine eidgenössisch anerkannte Berufslehre absolvieren. Der Antrag der ASTAG wird von sämtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der konferenziellen Anhörung unterstützt.

Alle weiteren Fragen und Unklarheiten können vor Ort beantwortet bzw. bereinigt werden. Details dazu sind dem "Protokoll der konferenziellen Anhörung" vom

21. August 2008 zu entnehmen, welches den Sitzungsteilnehmenden im Anschluss an die Anhörungsveranstaltung zugestellt wurde.

Schriftliche Änderungsanträge sind nicht erfolgt.