Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 68 Seiten
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4.5.2 Sind Sie mit der Streichung des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung und Kost-
geldbeitrag für Minderjährige im Heimeinverstanden?
38 Vernehmlasser haben zu dieser Frage Stellung genommen. Knapp die Hälfte äussert sich negativ, gut ein Viertel befürwortet sie und 29 Prozent formulieren einen Vorbehalt. Als meistbetroffene haben sich vor allem die Kantone und einige Behindertenorganisationen dazu geäussert.
Kantone
Für LU und FR – stellvertretend für viele – wäre der Vorschlag nur akzeptabel, wenn die Kosten von schätzungsweise 32 Millionen Franken für die Hilflosenentschädigung und die Taggelder, die gemäss Art. 42bis Abs. 4 vorgesehen sind, in der NFA-Transfer-Rechnung bereits berücksichtigt worden wären. SZ schliesslich weist darauf hin, die Hilflosenentschädigung gehöre zu den individuellen Beiträgen der IV und fiele damit in die Zuständigkeit des Bundes. Eine Aufhebung dieser Beiträge, die von den Kantonen übernommen werden müssten, widerspreche der vom Volk angenommenen Aufgabenteilung gemäss der NFA.
BE stimmt der Streichung unter der gleichen Bedingung zu, die der Kanton für die Halbierung der Hilflosenentschädigung im Heim gestellt hat: Der Bund müsse belegen, dass die entsprechende Beträge tatsächlich in die NFA-Globalbilanz eingeflossen seien. NW, TI, AG sowie die IV-Stellenkonferenz begrüssen die Korrektur dieses Versäumnis der NFA-Vorlage sehr. Auch die SVP, der Schweizerische Bauernverband und Economiesuisse sprechen sich für die Streichung aus.
Behindertenorganisationen
Die Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung findet mit dieser Streichung ein weiterer Leistungsabbau statt, Es werden nämlich sämtliche Hilflosenentschädigungen und Kostgeldbeiträge für Kinder in Heimen gestrichen. Das heisst: betroffen sind nicht nur die Sonderschulinternate. Gestrichen sind damit auch HE und Kostgeld, wenn sich Kinder in Entlastungs- und Ferienheimen oder auf Kosten der Eltern bei Pflegefamilien aufhalten. Insieme stellt wie die DOK den Antrag, dass der HE-Anspurch nur bei einem Aufenthalt in einem "Sonderschulheim" entfällt. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter lehnt diesen Vorschlag ab, weil die Minderjährigen vom Assistenzbeitrag ausgeschlossen werden sollen und sich ihre