Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/1: Bericht über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommenssteuer · 2 Seiten

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Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Katar und erklärt, es habe keine besonderen Bemerkungen dazu. Der Kanton St. Gallen nimmt den Abschluss des Abkommensentwurfs positiv auf, ist jedoch der Auffassung, dass der Nullsatz für Dividenden, die von Schweizer Gesellschaften an staatliche Institutionen Katars (insbesondere die Staatsfonds) ausgeschüttet werden, an die Voraussetzung einer mindestens 10-prozentigen Beteiligung am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft hätte geknüpft werden sollen. Der Kanton Zürich hält fest, dass der Wortlaut des Artikels über den Informationsaustausch im Wesentlichen denjenigen des Abkommens mit Dänemark übernimmt und verweist auf die im Rahmen der Anhörung zu diesem Land formulierten Bemerkungen. Die von der Schweiz geschuldete Anrechnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wirft seines Erachtens bezüglich der praktischen Umsetzung Probleme auf. Klarere Zuteilungsvorschriften, ja sogar die vollständige Steuerbefreiung, wären nach seiner Ansicht aus praktischen Gründen vorzuziehen; der Kanton St. Gallen hätte weitere Verhandlungen zu dieser Frage gewünscht. Zugleich stellt er jedoch fest, dass diese Frage im Zusammenhang mit Katar heute eher theoretischer Natur ist.

Von den Wirtschaftsverbänden haben sich Swissholdings und Swissbanking geäussert.

Swissholdings begrüsst den Abschluss des im August 2009 paraphierten Abkommensentwurfs.

Swissbanking verweist auf seine allgemeinen Bemerkungen zu den übrigen neu ausgehandelten Abkommen. Es begrüsst den Abschluss des Entwurfs zu einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar, weist jedoch darauf hin, dass es keine Bestimmung enthält, um kollektive Kapitalanlagen von der Quellensteuer zu entlasten. Es wäre nützlich, im Abschnitt über die Steuererleichterungen, die den anerkannten Vorsorgeunternehmen gewährt werden, ausführlich darzulegen, wie sie für ihre über kollektive Kapitalanlagen getätigten Investitionen, aber auch für andere Instrumente, unter anderem für die Anlagestiftungen, in den Genuss einer vollständigen Quellensteuerbefreiung kommen können. Swissbanking hat Verständnis, dass das Auskunftsbegehren den Namen der Person und der Bank sowie eine möglichst genaue Beschreibung des Sachverhalts enthalten muss.

Bei den Kantonen und Wirtschaftskreisen, die sich innerhalb der erteilten Frist nicht äusserten, wird davon ausgegangen, dass sie dem Entwurf eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Katar, der im August 2009 paraphiert wurde, zustimmen.

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D_DBA Nr. Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. / Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. / Qatar-Resultat-Anhoer-Abkom-DBA

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