Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/138: Erläuternder Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen · 2 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnis der Anhörung
Einzig die Kantone Appenzell Innerrhoden und Zürich haben Stellung genommen.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden war mit dem Protokollentwurf einverstanden.
Der Kanton Zürich begrüsste die Einräumung des Nullsatzes für Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und die Möglichkeit des Abzugs von Vorsorgebeiträgen, bemängelte aber die Einräumung des Informationsaustausches für sämtliche Steuern, das Nachbesteuerungsrecht von Schweden für Kapitalgewinne und die Quellenbesteuerung für Ruhegehälter und Renten. Er stellte fest, dass die Schweiz für die Einräumung der erweiterten Amtshilfe von Schweden nur bescheidene Zugeständnisse erhalten habe und verlangte daher Nachverhandlungen.
Weiter reichte die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren
eine Stellungnahme ein. Sie war mit dem Protokollentwurf einverstanden
Von den Wirtschaftsverbänden haben sich economiesuisse, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, SwissBanking und SwissHoldings zum Abkommensentwurf geäussert.
Economiesuisse und SwissHoldings haben den Abschluss des Protokolls begrüsst.
SwissBanking hat den Abkommensentwurf insgesamt gutgeheissen. Begrüsst wurde namentlich die Reduktion der massgeblichen Beteiligungshöhe für den Nullsatz auf Dividenden sowie der Nullsatz auf Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen sowie auf Zinsen. Hinsichtlich des Informationsaustausches wurde gefordert, dass die Protokollbestimmungen in einer Weise angewandt werden sollen, die „fishing expeditions“ ausschliessen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsste die Vereinbarung des Informationsaustausches nach internationalem Standard und namentlich die Anwendung für sämtliche Steuern, hielt jedoch die Anforderungen, die an ein Ersuchen gestellt werden für eher streng. Weiter wurde die Vereinbarung des Nullsatzes für Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen, und das Nachbesteuerungsrecht von Schweden für Kapitalgewinne positiv vermerkt. Kritisch äusserte sich der Gewerkschaftsbund dagegen zur Besteuerung von Ruhegehältern, öffentlich-rechtlichen Vergütungen und Renten, die er als umständlich erachtete.
2/2