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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten
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vielfältige Kulturangebot in der Schweiz wichtige Impulse, namentlich für die Lebensqualität der Bevölkerung, für die Standortwahl von Unternehmen oder für den Tourismus (vgl. Ziff. 1.1.1.3). Durch die Förderung eines breiten Kulturangebots trägt der Bund dem wichtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stellenwert der Kultur in der Schweiz Rechnung.
4.4 Andere Auswirkungen
Die vorliegende Botschaft hat keine oder keine substantiellen Auswirkungen auf andere Sektoren (Aussenpolitik, Umwelt, Raumplanung usw.). Die positiven gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der Kultur und ihrer Förderung sind manifest (vgl. Ziff. 1.1).
5 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die vorliegende Botschaft wurde in der Legislaturplanung 2007–2011 nicht angekündigt, da das KFG als massgebliche Grundlage der Kulturbotschaft erst am 11. Dezember 2009 verabschiedet worden ist.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Budgetkompetenz der Bundesversammlung hinsichtlich der Bundesbeschlüsse ergibt sich aus Artikel 167 BV sowie aus Artikel 27 Absatz 3 KFG.
6.2 Erlassform
Die Vorlage umfasst acht einfache Bundesbeschlüsse (Kreditbeschlüsse) im Sinne von Artikel 163 Absatz 2 BV.
6.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Gemäss Artikel 159 Absatz 3 BV müssen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, von der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte gutgeheissen werden.
Diese Bestimmung gilt für alle Bundesbeschlüsse im Rahmen der vorliegenden Botschaft.