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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten
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4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
4.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Die gesamten mit der Kulturbotschaft beantragten Kredite belaufen sich auf 632,7 Millionen Franken. Die beantragten Kredite entsprechen damit genau den Vorgaben des Finanzplans, unter Berücksichtigung der von der Kulturbotschaft nicht erfassten Bereiche (vgl. Ziff. 1.2.1) sowie der Übertragung von rund 1,5 Millionen Franken von den Transferausgaben des BAK in die Betriebsausgaben des BAK (Grund: Externalisierung gewisser Dienstleistungen bei den bundeseigenen Museen sowie Refinanzierung der GKS, vgl. Ziff. 2.1.1.4).
4.1.2 Personelle Auswirkungen
Die Vorlage führt zu keinem Personalmehrbedarf. SNM und Pro Helvetia sind als dezentrale Verwaltungseinheiten des Bundes an keine Stellenplafondsvorgaben gebunden und entscheiden unter Vorbehalt der strategischen Ziele des Bundesrates autonom über die Verwendung des Bundesbeitrages.
4.1.3 Sonstige Auswirkungen
Die Vorlage zeitigt keine sonstigen Auswirkungen auf den Bund. Insbesondere führt sie zu keinen baulichen oder informatikseitigen Auswirkungen.
4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Die vorliegende Botschaft hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden. Bestehende Kooperationen zwischen Bund und Kantonen, wie etwa im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege, werden weitergeführt. Neue Förderinstrumente (z. B. Preise und Auszeichnungen in neuen Sparten durch das BAK) sind grundsätzlich vollständig ausfinanziert.
Durch die mit der Kulturbotschaft angestrebte bereichsübergreifende und mittelfristige Steuerung der Kulturpolitik des Bundes werden alle staatlichen Kulturförderer in die Lage versetzt, den Dialog zu verstärken und die Ziele und Massnahmen besser aufeinander abstimmen zu können. Die gestützt auf Artikel 30 Absatz 1 KFG geplanten Kulturstatistiken des Bundes stellen im Weiteren auch für die Kantone und Gemeinden ein interessantes Grundlageninstrumentarium zur Formulierung und Umsetzung ihrer eigenen Kulturpolitik dar.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Schweizer Kultur- und Kreativbranche ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Der Sektor beschäftigt rund 200 000 Personen in rund 41 600 Vollzeitstellen und trägt 4,5 Prozent zum Schweizer Bruttoinlandprodukt bei. Im Weiteren generiert das