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Vernehmlassung 2011/43: Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG). Verlängerung der Verfolgungsverjährung · 2 Seiten

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Schweizerisches Strafgesetzbuch Entwurf Militärstrafgesetz (Verlängerung der Verfolgungsverjährung)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Strafgesetzbuch2

Art. 97 Abs. 1 Bst. c und d (neu)

1 Die Strafverfolgung verjährt in:

c. 10 Jahren, wenn die Tat mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht ist;

d. 7 Jahren, wenn die Tat mit einer anderen Strafe bedroht ist.

2. Militärstrafgesetz vom 13. Juni 19273

Art. 55 Abs. 1 Bst. c und d (neu)

1 Die Strafverfolgung verjährt in:

c. 10 Jahren, wenn die Tat mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht ist;

d. 7 Jahren, wenn die Tat mit einer anderen Strafe bedroht ist.

1BBl 20xx …

2 SR 311.0

3 SR 321.0

2011–xx xx