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Vernehmlassung 2011/43: Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG). Verlängerung der Verfolgungsverjährung · 2 Seiten
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Schweizerisches Strafgesetzbuch Entwurf Militärstrafgesetz (Verlängerung der Verfolgungsverjährung)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
1. Strafgesetzbuch2
Art. 97 Abs. 1 Bst. c und d (neu)
1 Die Strafverfolgung verjährt in:
c. 10 Jahren, wenn die Tat mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht ist;
d. 7 Jahren, wenn die Tat mit einer anderen Strafe bedroht ist.
2. Militärstrafgesetz vom 13. Juni 19273
Art. 55 Abs. 1 Bst. c und d (neu)
1 Die Strafverfolgung verjährt in:
c. 10 Jahren, wenn die Tat mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht ist;
d. 7 Jahren, wenn die Tat mit einer anderen Strafe bedroht ist.
1BBl 20xx …
2 SR 311.0
3 SR 321.0
2011–xx xx