Protokoll

Vernehmlassung 2011/71: Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit: Anpassung von Artikel 5 Kartellgesetz gemäss Entscheid des Bundesrates vom 17. August 2011 · 10 Seiten

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Sachgründe und es ist ganz klar, dass hier einfach ein „Zuschlag Schweiz“ erhoben wird. Wir sind deshalb auch der Meinung, dass der Vorschlag des Bundesrates sogar noch weitergehen könnte, dass man gegen diesen „Zuschlag Schweiz“ noch weitergehende Instrumente zur Verfügung stellen könnte. Wir werden diesbezüglich auch Vorschläge machen in unserer schriftlichen Stellungnahme.

Benedikt Koch, INFRA Fachverband:

Wir werden uns schriftlich vernehmen lassen, aber ich kann hier kurz sagen, dass wir die Vorlage ablehnen werden, dies vor allem aus ordnungspolitischen und stabilitätspolitischen Gründen. Wir, die Unternehmen, die Wirtschaft sind verunsichert durch den Zick-Zack-Kurs. Wir haben, wie erwähnt, vor kurzem eine andere Vorlage gehabt, mit anderen Ideen. Wir sind auch der Meinung, dass die vorgeschlagenen Massnahmen gegen das Problem „Frankenstärke“ eigentlich nicht die erhoffte Wirkung zeigen werden, sondern von uns aus gesehen der falsche Ansatz sind.

Charles Buser, von bauenschweiz (Dachorganisation der Bauwirtschaft):

Wir werden auch eine schriftliche Vernehmlassung, oder Stellungnahme machen, aber ich möchte trotzdem, aber dafür sehr kurz ein Statement abgeben.

Wir bedauern erstens die gesetzgeberische Hektik im Kartellbereich. Häufige Rechtsänderungen tangieren die Rechtssicherheit und belasten die Unternehmen. Wir bedauern zweitens, dass diese Vernehmlassung derart kurzfristig angelegt ist. Gerade für einen Dachverband wie uns ist es praktisch unmöglich, eine seriöse Konsultation in ein paar Tagen zu machen, weil unsere Verbände ihrerseits ja auch wieder die Unternehmen konsultieren sollten. Drittens ist für uns eigentlich immer noch nicht ersichtlich, weshalb die Vertikalabreden nun ganz anders beurteilt werden als in der Vernehmlassungsvorlage 2010. Die Begründung auf Seite 2 jedenfalls überzeugt nicht. Viertens, unterliegt die Bauwirtschaft, wie Sie wissen,

denn es ist geradezu notorisch, äusserst harten Preiskämpfen. Die Bauwirtschaft weiss also, was Wettbewerb ist. Sie setzt sich für einen Wettbewerb mit klaren, fairen Spielregeln ein. Dazu gehört aber eben auch, dass Vereinbarungen zwischen Unternehmen als Ausdruck eines möglichen Wettbewerbsverhaltens anerkannt werden und nur dann bekämpft werden, wenn sie schädliche Auswirkungen haben bzw. wenn sie missbräuchlich sind, denn das ist der Hintergrund von Artikel 96 der Bundesverfassung. Da wir auch gewisse Zweifel bezüglich Verfassungsmässigkeit haben, können wir der Revision nicht zustimmen. Sie bürdet einseitig den Unternehmen die Beweislast auf. Sie ist auch ein bisschen eine Blackbox, indem wesentliche Parameter nicht in der Vorlage sind, und auch nicht absehbar sind, sondern auf die Verordnung oder Bekanntmachungsebene verschoben werden; diese Verschärfung führt sicher nicht zu einer Erhöhung der Rechtssicherheit der Unternehmen, möglicherweise der Behörden, aber nicht der Unternehmen. Schliesslich mein letzter Punkt, der ökonomische Nutzen ist jedenfalls im Bericht nicht dargelegt.

Daniel Lampart, schweizerischer Gewerkschaftsbund:

Sie werden von uns auch eine schriftliche Stellungnahme erhalten.

Hier in aller Kürze: Wir stellen fest, dass Wechselkursvorteile, dort wo sie weitergegeben werden können, z.B. weil kein Zollschutz vorhanden ist, weitergegeben werden, nehmen wir Fotoapparate oder elektronische Produkte. Wenn sie nicht weitergegeben werden, dann kann die WEKO bereits heute einschreiten, gestützt auf Art. 5 Abs. 4, oder gestützt auf Art. 7, wenn marktmächtige Importeure oder Hersteller am Werk sind. Das Problem bei gewissen Preisen ist natürlich der Agrarschutz, denn für die Nahrungsmittelpreise kann die WEKO nichts machen. Wenn’s um die Preise geht, dann muss man wohl dort ansetzten, aber nicht im Kartellgesetz. Vertikalabreden sind ökonomisch effizient, solange sie den Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigen. Das sagte auch der Bundesrat, das sagt die Evaluationsgruppe in Sachen Kartellgesetz. Wenn wir solche jetzt verbieten, dann gibt es natürlich Anreize zur vertikalen Integration, d.h. dass der Hersteller eigene Läden betreibt im Inland. Dort