Vorlage

Vernehmlassung 2012/131: Teilrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV)

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Berufsmaturitätsverordnung vom 24. Juni 20091 wird wie folgt geändert:

Art. 36 Übergangsbestimmungen

1Für Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden, die ihre Berufsmaturitätsausbildung vor dem 1. Januar 2015 begonnen haben, gilt das bisherige Recht.

2Die Wiederholung der Berufsmaturitätsprüfung findet letztmals 2019 nach bisherigem Recht statt.

3Der Rahmenlehrplan wird bis zum 31. Dezember 2012 erlassen.

4Die kantonalen Vorschriften werden dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2014 angepasst.

5Die Lehrpläne für anerkannte Bildungsgänge werden bis zum 31. Dezember 2014 angepasst.

II

Diese Änderung tritt am .....2013 in Kraft.

Datum.... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ueli Maurer

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 412.103.1